"Saarheim Kommunal"
11.
Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde - Südumfahrung Saarheim-Fall
Oskar Obenauf: "Wie meine Kollegin schon zu Recht bemerkte, bin ich zugegebenermaßen recht geschafft von dieser Tour, sie ist aber auch wirklich die längste, die wir hier in Saarheim anzubieten haben, wenn ich das mal so vergleichend mit unserem polizeirechtlichen und baurechtlichen Stadtrundgängen anmerken darf! Nun, zum Abschluss darf ich Sie noch mit der sogenannten Kommunalverfassungsbeschwerde, geregelt in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, §§ 91 ff. BVerfGG, bekannt machen. Sie ist dazu da, Verletzungen der Gemeinden in ihrem Recht auf Selbstverwaltung durch Bundesgesetze gegenüber dem Bund zu verteidigen. Wichtig dabei ist, dass die Kommunalverfassungsbeschwerde dann unstatthaft ist, wenn sich die gerügte Rechtsverletzung aus einem Landesgesetz ergibt und gegen Landesgesetze Beschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann. Vorliegend ging es darum, dass durch Bundesgesetz festgelegt werden sollte, dass durch unser Stadtgebiet hindurch die Schnellzugtrasse für den "Euroflèche" gebaut und zu diesem Zwecke sämtliche im Weg stehenden Grundstücke ihren Eigentümern entzogen werden sollten. Wir hatten uns zwar im Vorfeld schon dagegen gewehrt, jedoch scheint das die Damen und Herren in Berlin nicht sonderlich interessiert zu haben....von daher war eine Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht geboten. Denn nur weil wir klein sind, heißt das noch lange nicht, dass wir uns alles gefallen lassen müssen. Auf zum Südumfahrung Saarheim-Fall! |
1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde 12. Verabschiedung der Teilnehmer |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim