"Saarheim Kommunal"
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Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten - Rathausverbot-Fall
Oskar Obenauf: "Liebe Teilnehmer, auch dieser Halt geht einmal zu Ende. Dieser letzte Fall leitet uns aber schon vortrefflich auf unseren nächsten Halt 7 "Gemeindebedienstete" über. An diesem Fall wird deutlich, dass sich hinter den Gemeinderatsmitgliedern nichts weiter als natürliche Personen verbergen, deren Rechtschutzmöglichkeiten jedoch von jenen, welche einem Gemeinderatsmitglied in seiner Funktion als solchem zustehen, strikt zu trennen sind, auch dann, wenn sich die Rechtsverletzung aus demselben Sachverhalt ergibt. Hier war es so, dass ich unserem allseits und Ihnen mittlerweile bestens bekannten Gemeinderatsmitglied Dr. Lutz Lautstark Hausverbot erteilt habe. Von besonderem Interesse ist dieser Fall deshalb, weil der Kläger, Herr Lautstark, zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht mehr Mitglied unseres Gemeinderats war, so dass die Zulässigkeit eines verwaltungsinternen Organstreits in Frage steht. Jedenfalls sollten Sie sich damit einmal näher beschäftigen."
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1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim