"Saarheim Kommunal"
3.
Halt: Subventionen - Ihr-Kinderlein-Kaufet-Fall
Edith Crémant: "Darf ich Ihnen mit diesem Fall - im Übrigen einer meiner liebsten - zeigen, wie man versuchen kann, Schnitzer eines Oberbürgermeisters wieder auszubügeln? Da hatte sich unser Oberbürgermeister wirklich was geleistet: hat er doch einfach in der Vorweihnachtszeit Geld verschenkt, und das ohne den Gemeinderat zu fragen! Grundsätzlich ist es ja eine ehrenwerte Sache und gehört auch zu den Aufgaben einer Gemeinde (wenn sie kann), Subventionen zu verteilen. Unter dem Begriff der Subventionen versteht man im Übrigen: Geldleistungen der öffentlichen Hand gegenüber einem Privaten zur Förderung eines bestimmten öffentlichen Zwecks ohne Gegenleistung. Geschieht dies nur ein einziges Mal, also nicht fortlaufend, so spricht man von einem sogenannten "verlorenen Zuschuss". Sie müssen sich in diesem schönen Fall vor allem auch mit der Rückforderung einer solchen bereits gewährten Leistung durch einen Verwaltungsakt befassen. Dies richtet sich nach den Ihnen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht bestens bekannten Normen §§ 48, 49 und 49a SVwVfG. Im Zuge dieses Problems erfahren Sie dann auch noch so einiges zum Gesetzesvorbehalt. Letztlich kann man an diesem Fall auch noch etwas über den Umfang von Erstattungsansprüchen lernen, auch ein häufiges und nicht ganz einfaches Problem. Wie Sie sehen, gibt es also mehrere gute Gründe, den Fall genauso toll zu finden wie ich. Wobei ich auch ehrlich zugeben muss, dass ich ihn so mag, weil unser werter Herr Oberbürgermeister sich so blamiert hat und viele Sympathiepunkte bei der Saarheimer Bevölkerung verspielt hat. Gönnen Sie mir doch ruhig dieses bisschen Schadenfreude... Wenn Sie mir dann also bitten folgen wollen, hier geht's zum Ihr-Kinderlein-Kaufet-Fall" |
1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim