"Saarheim Kommunal"
7.
Halt: Gemeindebedienstete - Märchenstunde-Fall
Doch ich schweife ja ab, also zum Fall: Sie sollen sich damit beschäftigen, wie eine gemeindliche Einrichtung jemanden wirksam mit der Arbeit in der Bibliothek betrauen kann und welche Rechtsnatur (privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich) eine solche "Betrauung" hat. Entscheidend wird weiterhin die Frage sein, wie Ihnen nach dem oben Gesagten bestimmt einleuchtet, wie man eine solche "Betrauung" wieder rückgängig machen kann und woran man bei einer entsprechenden Rückgängigmachung gebunden wäre. Dies ist natürlich abhängig von der Rechtsnatur der "Betrauung". Erinnern Sie sich vor allem auch an einige wichtige Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrecht, dann fällt Ihnen die Bearbeitung leichter. Nein, also wirklich, hoffentlich hat die Annerose mit ihren Horrormärchen uns nicht den Saarheimer Nachwuchs verdorben. Kinderchen sind ja so zerbrechlich... Machen Sie sich von dem Märchenstunde-Fall doch einfach selbst ein Bild." |
1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim