"Saarheim Kommunal"
2.
Halt: Öffentliche Einrichtungen - Niederschläge-Fall
Oskar Obenauf: "Neben den gemeindlichen Einrichtungen, die wir bereits kennen gelernt haben und zu denen die Bürger freiwillig Zugang begehren, weil es für sie vorteilhaft ist, gibt es auch öffentliche Einrichtungen, die der Bürger einer Gemeinde benutzen muss. Dies ist typischerweise bei Abwasserkanälen der Fall. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit muss sichergestellt sein, dass auch alle Bürger an das städtische Kanalwesen angeschlossen sind. Die Stadt muss Sorge dafür tragen, dass die Ableitung von Ab- und Oberflächenwassern gewährleistet ist. Diese Verpflichtung nennt sich Anschluss- und Benutzungszwang und ist, wegen ihrer erheblichen Grundrechtsrelevanz, auch durch eine formell-gesetzliche Grundlage normiert: § 22 KSVG. Der folgende Fall, der sich im Gemeindegebiet von Saarheim zugetragen hat, nämlich auf einem Grundstück im Ortsteil Quierbrück, gibt Anlass, sich mit den Fragen des Anschluss- und Benutzungszwangs und der Satzungsermächtigung des § 22 Abs. 1 KSVG sowie den dahinter stehenden Erwägungen der Volksgesundheit näher auseinander zu setzen. Bei dieser Gelegenheit werden Sie sich auch mit der Frage nach dem ordnungsgemäßen Beschlussverfahren, insbesondere der Beschlussfähigkeit beim Erlass kommunaler Satzungen im Gemeinderat, vertraut machen müssen, denn der Fall bot Anlass zur Nachforschung. Aber sehen Sie selbst!"
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1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim