"Saarheim Kommunal"
9.
Halt: Kommunalaufsicht - Parteilichkeit-Fall
Oskar Obenauf: "Jaja, dieser Fall, das
war auch eine Dann hat aber die Kommunalaufsichtsbehörde unseren Stadtratsbeschluss beanstandet. Dabei wurden ganz verschiedene Fragen aufgeworfen. Das Gericht hat in dem Verfahren nicht nur die Vereinbarkeit des Beschlusses mit dem Parteiengesetz geprüft, sondern auch, ob das BRAUN einen Anspruch auf Zulassung gem. § 19 KSVG hatte und ob die von uns geltend gemachten Gründe, wie die Schadensgeneigtheit oder die Verfassungsfeindlichkeit der geplanten Veranstaltung, zu einer Ausschlussmöglichkeit führen könnten. Ferner waren vor allem auch die Grenzen der Kommunalaufsicht im Hinblick auf das in § 127 Abs. 1 Satz 2 KSVG enthaltene Gebot zu untersuchen, die Kommunalaufsicht so zu handhaben, dass die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreudigkeit der Gemeinden gefördert werden. Am besten, Sie bearbeiten den Fall einmal selbst, dann müssen Sie einfach nur zum Parteilichkeit-Fall gehen!"
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1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim