"Saarheim Kommunal"
4.
Halt: Wirtschaftliche Betätigung - Gelinkt-Fall
Edith Crémant: "Ich sage es Ihnen, mit dieser Frau hat man wirklich nur Ärger. Frau Lola Labelle, die sie ja bereits aus dem Saarphrodite-Fall kennen, wollte auf die Internetseite der Stadt Saarheim mit ihrem Nachtclub aufgenommen werden, und das obwohl die Stadt explizit in dem Informationsschreiben angekündigt hat, dass ein solcher Anspruch nicht besteht! Und ich bitte Sie, würden Sie wollen, dass ein Stripteaselokal auf einer Gemeindeinternetseite Werbung macht? Das einzig Erfreuliche an dem Fall ist, dass Sie sich bei der Gelegenheit mit dem § 108 KSVG und damit mit den Voraussetzungen des Betreibens eines wirtschaftlichen Unternehmens durch die Gemeinde auseinandersetzen müssen, und dies insbesondere in Relation zu den gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen nach § 19 KSVG." Weiter zum Gelinkt-Fall |
1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim