"Saarheim Kommunal"
4.
Halt: Wirtschaftliche Betätigung - Gelinkt-Fall
Edith Crémant: "Ich sage es Ihnen,
mit dieser Frau hat man wirklich nur Ärger. Frau
Lola Labelle, die sie ja
bereits aus dem Saarphrodite-Fall kennen, wollte auf die Internetseite der
Stadt Das einzig Erfreuliche an dem Fall ist, dass Sie sich bei der Gelegenheit mit dem § 108 KSVG und damit mit den Voraussetzungen des Betreibens eines wirtschaftlichen Unternehmens durch die Gemeinde auseinandersetzen müssen, und dies insbesondere in Relation zu den gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen nach § 19 KSVG." Weiter zum Gelinkt-Fall |
1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim