"Saarheim Kommunal"
6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten
- Ortsratspolitik-Fall
Oskar Obenauf: "Darf ich vorstellen, ein mir persönlich sehr lieber Fall, der sich in einem unserer Gemeindebezirke "Quierbrück" zugetragen hat und beweist, dass mein werter Amtskollege, der Ortsvorsteher (§ 75 KSVG), so nennt man den Quasi-Bürgermeister innerhalb eines Gemeindebezirks, "seinen" Ortsrat - ein dem Gemeinderat nachgebildeten Gremium (§ 71 KSVG) - auch nicht immer im Griff hat. Tja, so ist das eben, wenn jeder Ortsbezirk meint, große Politik machen zu müssen! Aber der Fall wirft eine interessante Fragstellung
auf: Sie kennen ja sicher alle den § 41 Abs. 1 Satz 3 KSVG, wonach auf
schriftlichen Antrag einer Fraktion oder von mindestens einem Viertel der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates der Bürgermeister
bestimmte Verhandlungsgegenstände in die Tagesordnung der
nächsten Sitzung aufnehmen muss. Ja, meine wehrten Teilnehmer, hier ist dann Kreativität gefragt, denn auch solche Rechtsprobleme wollen gelöst werden." . Auf zum Ortsratspolitik-Fall.
|
1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim