"Saarheim Kommunal"
6.
Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten - Zeitfrage-Fall
Oskar Obenauf: "Nachdem Sie nun mal einen Eindruck bekommen haben, wie es in den Gemeinderatssitzungen so zugehen kann und welche prekären Probleme dort besprochen werden, werden Sie auch sicher verstehen, weshalb es vielen Saarheimer Bürgern so wichtig ist, an diesen Sitzungen teilnehmen zu können. Die meisten der Sitzungen unseres Stadtrates sind dem Gesetz entsprechend auch öffentlich (§ 40 KSVG). Nur in besonders begründeten Fällen kann auf Antrag die Nichtöffentlichkeit einer solchen Sitzung beschlossen werden (§ 40 Abs. 2 KSVG). Zurück zu unserem bevorstehenden Fall: Der Vorsitzende unserer Fraktion des Bundes Deutscher Bürger (B.D.B.), den Sie ja schon im letzten Fall kennen gelernt haben, ist und bleibt eben nicht nur ein Schandfleck für unser friedliches Städtchen, nein, er ist auch ein absoluter Querulant: Wollte er doch tatsächlich, dass ich den bislang bewährten Sitzungsbeginn für unseren Stadtrat von 15 Uhr nachmittags auf spät abends verlege, mit der fadenscheinigen Begründung, viele Bürger hätten sonst keine Gelegenheit, der Sitzung beizuwohnen. Also bisher hatte sich mal noch niemand darüber beklagt, und wenn ich Ihnen mal etwas im Vertrauen sagen darf: Auf die Leute, die diese Partei wählen, kann ich auch getrost während unserer Sitzung verzichten. Von daher sah ich keine Veranlassung die bewährten Sitzungszeiten zu verschieben. Aber es war ja klar, dass Herr Lautstark das nicht hinnehmen konnte, sondern deswegen einmal wieder unser Verwaltungsgericht bemüht hat - als hätten die nichts anderes zu tun...Aber sehen sie selbst:"
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1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim