"Saarheim Kommunal"
6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten - Dr. Eisenbart-Fall Oskar Obenauf: "Über was sich manche Menschen aufregen können und mit was wir als Gemeinde uns dann rumschlagen müssen, sehen Sie an diesem Fall. Der Ortsrat des Gemeindebezirks Alt-Saarheim hatte beschlossen, eine Reihe von Straßen umzubenennen. Die Umbenennung von Straßen gehört zu den sogenannten Selbstverwaltungsangelegenheiten eines Gemeinderats, so dass man sich da nicht gerne von einem wichtigtuerischen Arzt reinreden lassen möchte. Aber der Fall bietet gute Gelegenheit, sich einmal der Frage zu widmen, welche Rechtsnatur denn so eine Umbenennung einer Gemeindestraße hat und ob bzw. ggf. wie man als Bürger dagegen vorgehen kann. Auch an diesem Fall, wie bereits an dem vorangegangenen, muss ich mich den Worten meiner Kollegin anschließen: Das allgemeine Verwaltungsrecht ist auch innerhalb des Kommunalrechts unser tägliches Handwerkzeug und Prüfungsmaßstab für unser Handeln als Gemeinde nach außen." Weiter zum Dr. Eisenbart-Fall
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1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim