© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
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In der Stadt Saarheim sind die Straßen im Stadtviertel "Hohenzollernpark" des Gemeindebezirks Alt-Saarheim bis vor kurzem nach Angehörigen des preußischen Herrscherhauses benannt. Das hielt der Ortsrat von Alt-Saarheim einstimmig nicht mehr für zeitgemäß. Deshalb beschloss er, die Straßen umzubenennen und ihnen die Namen von populären Figuren aus deutschen Märchen und aus der volkstümlichen Überlieferung zu geben, und legte auch sogleich die neuen Namen fest. Die Bewohner der betroffenen Straßen wurden über die Umbenennung im Einzelnen jeweils durch ein Rundschreiben des Oberbürgermeisters Oskar Obenauf informiert; wenig später wurden die alten Straßenschilder entfernt und durch neue mit dem neuen Straßennamen ersetzt. Auf diese Weise wurden u.a. auch die Bewohner der bisherigen "Königin-Luise-Straße" darüber unterrichtet, dass auf Beschluss des Ortsrates von Alt-Saarheim ihre Straße nunmehr den Namen "Dr.-Eisenbart-Straße" trägt.
Der Arzt Dr. Allheil, der in der früheren "Königin-Luise-Straße" unter der Firma "Luisen-Klinik" eine renommierte Privatklinik betreibt, ist über die Maßnahme empört. Er hält es für rechtswidrig, die seit mehr als 110 Jahren eingebürgerten Straßennamen ohne zwingenden Grund zu verändern. Im Übrigen meint er, der Ortsrat hätte die Umbenennung der einzelnen Straßen selbst bekanntgeben müssen, anstatt dies dem Oberbürgermeister zu überlassen. In seinem Falle komme hinzu, dass es sich für seine Klinik geschäftsschädigend auswirken werde, wenn er künftig die Anschrift "Dr.-Eisenbart-Straße" führen müsse; denn die Bezeichnung "Dr. Eisenbart" werde heutzutage meist mit der für einen Quacksalber gleichgesetzt, wie schon aus dem weit verbreiteten Lied "Ich bin der Doktor Eisenbart, kurier die Leut auf meine Art ..." hervorgehe, das wohl auch dem Ortsrat und der Stadtverwaltung bekannt sein dürfte. Dies alles hat er dem Oberbürgermeister in einem als Widerspruch bezeichneten Schreiben alsbald vorgetragen und um eine rechtsmittelfähige Entscheidung gebeten.
Der Oberbürgermeister fragt sich, ob er zur Entscheidung über den Widerspruch berufen ist. Er hält außerdem den Widerspruch für unzulässig, weil er sich nicht gegen einen Verwaltungsakt richte; im Übrigen meint er, die Straßenumbenennung verletze Dr. Allheil nicht in seinen Rechten, so dass ein Widerspruch ohnehin keine Aussicht auf Erfolg haben könne.
Wie ist die Rechtslage?