"Saarheim Kommunal"
4.
Halt: Wirtschaftliche Betätigung - Sauna-Fall
Edith Crémant: "Leider muss ich unserem Oberbürgermeister nun einmal Recht geben, der Ihnen bereits beim 2. Halt gesagt hat, dass man als Gemeindeverwaltung immer dann, wenn man denkt, für die Bürger etwas Gutes zu tun und Ihnen etwas zur Verfügung stellt, nichts als Scherereien bekommt! Sie müssen wissen, wir als
Stadt halten 100% der City-Refresh-GmbH, die wiederum das Saarheimer
Spaßbad Saarquarium (SSS) betreibt. Dies ist rechtlich möglich, da
eine Gemeinde, wie wir zuvor gesehen haben, wirtschaftliche tätig sein
kann, und dies auch in Privatrechtsform. Als wir vor einigen Jahren nach langem
Hin- und Her beschlossen haben, dass das Angebot des Saarheimer
Spaßbads Saarquarium unter anderem durch eine Saunalandschaft
erweitert werden sollte, zur Erholung der Bürger, hat uns doch Bitte stellen Sie sich diesen Problemen und lernen Sie an dieser Stelle unseres Rundgangs, ob es überhaupt möglich ist, als Bürger gegen die Gemeinde zum Zwecke der Einwirkung auf ein der Gemeinde mittelbar gehörenden Betrieb vorzugehen, und falls ja, wie. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, woraus sich die Klagebefugnis ergeben kann und ob §§ 108 ff. KSVG drittschützende Wirkung zukommt."
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1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim