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© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

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Die Stadt Saarheim besitzt 100% der Anteile der 1990 gegründeten City-Refresh-GmbH, welche das im Eigentum der Stadt befindliche Freizeitbad Saarheimer Spaßbad Saarquarium (SSS) betreibt. Die Gründung der Gesellschaft war seinerzeit nach langer Diskussion im Stadtrat auf der Grundlage mehrerer Expertisen von Unternehmensberatern, Steuerrechtsexperten und des Saarländischen Städte- und Gemeindetages vor allem unter dem Gesichtspunkt erfolgt, dass die privatrechtliche Organisationsform flexibler sei als eine öffentlich-rechtliche und zudem unter steuerlichen Aspekten günstiger. Das Stammkapital der Gesellschaft ist auf 30.000,- Euro festgesetzt. Im Übrigen sieht der Gesellschaftsvertrag u.a. vor, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufzustellen und zu prüfen sind und dass ein Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 52 GmbHG zu bilden ist. Schließlich enthält der Gesellschaftsvertrag auch die in § 111 KSVG vorgesehenen Bestimmungen.

Um den gesteigerten Ansprüchen der Saarheimer Erholungssuchenden gerecht zu werden, forderte der Saarheimer Stadtrat vor zwei Jahren Oberbürgermeister Oskar Obenauf auf zu prüfen, wie man das SSS noch attraktiver gestalten könnte. Schließlich wurde beschlossen, im SSS zwei neue "Fun-Zones" einzurichten, nämlich eine Sauna und einen Bereich mit Bräunungsliegen.

Nachdem diese Neuerungen zu einem gesteigerten Erfolg des SSS beigetragen hatten, entschloss sich Bernd Braun, mit dem Betrieb einer neu zu gründenden privaten Saunaanlage mit Sonnenstudio "SaarSol" in der Nähe des SSS ebenfalls sein gewerbliches Glück zu machen. Das von ihm erhoffte Geschäft stellte sich allerdings bislang nicht so recht ein, und Bernd Braun meint, das liege nur daran, dass die City-Refresh-GmbH ihm Konkurrenz mache. Braun hält dies mit den verfassungsrechtlich geschützten Prinzipien der freien Marktwirtschaft und des freien Unternehmertums sowie den allgemeinen Grundsätzen der Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland für unvereinbar. Die Stadt dürfe nicht mit Steuermitteln als sein Konkurrent auftreten und auf diese Weise noch Gewinne einstreichen.

Braun wird daher bei der Stadt Saarheim vorstellig und verlangt die Einstellung des Betriebes der Saunaanlage und der Sonnen- und Bräunungsliegen im SSS. Oberbürgermeister Oskar Obenauf hält dieses Begehren für absurd: Das Spaßbad bestehe im öffentlichen Interesse und so auch die dort betriebene Sauna wie das Solarium. Wenn Braun hiermit nicht zufrieden sei, solle er sich direkt an die City-Refresh-GmbH wenden. Schließlich habe man nicht extra die Verwaltung des Spaßbades privatisiert, um nun doch wieder mit den Angelegenheiten des Schwimmbades behelligt zu werden. Wenn Braun in der harten Konkurrenz um die Gunst der Saarheimer Erholungssuchenden der City-Refresh-GmbH unterliege, so zeige sich hier im Übrigen nur der ganz normale Mechanismus des Wettbewerbs, der bekanntlich das Geschäft belebe und dem Kunden Nutzen bringe.

Braun will sich das nicht gefallen lassen und erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes gegen die Stadt Saarheim: Sie solle darauf hinwirken, dass die ihr gehörende City-Refresh-GmbH den Betrieb von Saunaanlagen sowie Sonnen- und Bräunungsliegen im SSS einstellt.

Hat die Klage Brauns Aussicht auf Erfolg?

Lösungsvorschlag

Zu einer nach Berliner Landesrecht zu lösenden Fallvariante bei den Hauptstadtfällen

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Teilnehmer der Rathausführung: Nach Bearbeitung hier lang!