"Saarheim Kommunal"
6.
Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten - Fußgänger Zone-Fall [1.
Teil]
Edith Crémant: "Werte Teilnehmer, wenn Sie in einer Stadt etwas verändern wollen, so hat dies immer zwei Seiten, und in diesem Fall Befürworter und Gegner. Bei diesem, unserem nächsten Fall ging es um einen Vorschlag, die Fußgängerzone in Saarheim zu erweitern. Und da hatte unter anderem der bereits bestens bekannte Lutz Lautstark etwas dagegen. Er hat sich sogar so ungebührlich verhalten, dass mein geschätzter Kollege, Herr Obenauf, in seiner Eigenschaft als Ratsvorsitzender für Ordnung sorgen musste und Herrn Lautstark von der Sitzung ausgeschlossen hat. Ein solcher Ausschluss aus der Sitzung ist gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 KSVG vorgesehen. Er darf aber nur dann ergehen, wenn der Störer zuvor dreimal zur Ordnung gerufen wurde (§ 43 Abs. 2 Satz 1 KSVG). Es war ja zu erwarten, dass Herr Lautstark noch nicht einmal den Anstand besitzt, die Konsequenzen für sein ungebührliches Verhalten zu tragen, und daher dürfen Sie sich nun mit der Frage 1 zu diesem Fall beschäftigen." Weiter zum Fußgänger Zone-Fall [1. Teil]
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1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim