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© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

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In einer Sitzung des Stadtrats von Saarheim wurde zwei Monate vor den Kommunalwahlen die von der Stadtverwaltung geplante Erweiterung der Fußgängerzone über den Bereich der Nassauer Straße zwischen Rathausplatz und Erich-Schultheiß-Platz hinaus diskutiert. Gegen dieses Vorhaben hatte sich bereits der Saarheimer Einzelhandelsverband ausgesprochen, weil er davon ausgeht, dass viele Menschen mit dem Auto zum Einkaufen in die Innenstadt fahren wollen, und deshalb befürchtet, die vorgesehene Einschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs werde potenzielle Kunden abschrecken und als Folge davon zu Umsatzeinbußen führen; tatsächlich haben auch zahlreiche Einwohner der Stadt schon Protestbriefe an die Stadtverwaltung geschickt, in denen sie ihr Missfallen an der Ausdehnung der Fußgängerzone geäußert haben.

In der Debatte erteilte Oberbürgermeister Oskar Obenauf, nachdem die Planung durch die Stadtratsfraktionen der politischen Parteien ebenso wie durch Karla Körnli für die Fraktion der Wählergemeinschaft "Sauberes Saarheim" einhellig befürwortet worden war, dem Fraktionsvorsitzenden des "Bundes Deutscher Bürger – B.D.B.", Dr. Lutz Lautstark, das Wort, der sich heftig gegen eine größere Fußgängerzone wandte: Sie werde zum Niedergang des Einzelhandels in der Innenstadt führen, weil die Kunden die Supermärkte am Stadtrand aufsuchen würden, wo sie mit ihren Autos willkommen seien; Saarheim werde nicht nur Gewerbesteuereinnahmen verlieren und damit den Ruin seiner Finanzen heraufbeschwören, sondern auch sein urbanes Flair einbüßen. Von heller Begeisterung für seine eigene Rethorik fortgetragen fuhr Dr. Lautstark fort:

"Die Planung ist eindeutig bürgerfeindlich und offenbar nur mit dem Ziel erfolgt, den ausländischen Betreibern von Supermärkten auf der grünen Wiese Profit in ihre Kassen zu spülen. Oberbürgermeister und Stadtverwaltung wollen in kollusivem Zusammenwirken mit den etablierten Parteien und den Spinataposteln von der Öko-Front unser deutsches Saarheim dem Pesthauch der Globalisierung aussetzen! Aber die Zeit des Widerstands ist gekommen – freie Bürger kämpfen für freie Fahrt in die Innenstadt! Wir lassen unser Grundrecht auf Mobilität nicht länger mit Füßen treten! Deshalb fordere ich alle aufrechten Saarheimerinnen und Saarheimer auf, die kommenden Stadtratswahlen zu boykottieren, um dem Establishment dieser Stadt eine Lektion zu erteilen! Den angeblichen Vertretern des Volkes, die unsere Heimat zerstören wollen, muss gezeigt werden, dass sie keine demokratische Legitimation besitzen!"

Obenauf, der Lautstark während der letzten Sätze von dessen Rede dreimal erfolglos zur Ordnung gerufen hatte, schloss diesen, als er geendet hatte, von der weiteren Teilnahme an der Sitzung aus, weil er es für unvereinbar mit der Pflicht eines Stadtratsmitglieds zur Neutralität im Wahlkampf hielt, in einer Stadtratssitzung zu einem Boykott von Kommunalwahlen aufzurufen. Nachdem Dr. Lautstark, der über diese Maßnahme empört war und sie als "Maulkorb für Bürgervertreter" bezeichnete, am folgenden Tag in einer öffentlichen Wahlveranstaltung des "Bundes Deutscher Bürger – B.D.B." seinen Boykottaufruf wiederholte, untersagte ihm Obenauf aufgrund ortspolizeilicher Zuständigkeit nach Anhörung durch ordnungsgemäße schriftliche Verfügung, weiterhin den Boykott der Stadtratswahlen öffentlich zu propagieren, und führte zur Begründung aus, das Verhalten von Lautstark gefährde die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen und verstoße gegen das Demokratieprinzip; zugleich ordnete Obenauf die sofortige Vollziehbarkeit der Unterlassungsverfügung an, weil der geregelte Verlauf der bevorstehenden Wahlen bedroht sei.

Lautstark hält das Vorgehen von Obenauf für schlechthin untragbar, weil er darin insbesondere eine Verletzung seines Grundrechts auf Meinungsfreiheit sieht, und legte gegen die Maßnahmen ordnungsgemäß Widerspruch ein, der indes erfolglos blieb. Nunmehr bittet er um Auskunft, ob er gegen

1. den Ausschluss von der Stadtratssitzung,

2. die Untersagung des öffentlichen Aufrufs zum Boykott der Stadtratswahlen

erfolgreich Klage erheben könne.

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polizeimuetze.gif (660 Byte)Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!

Teilnehmer der Rathausführung: Nach Bearbeitung hier lang!