Erich-Schultheiß-Platz (Blick von der Nassauer Straße)
Was ist hier geschehen? Die Antwort finden Sie hier:
Be- und Erstattung **** | Dieser recht schwierige Fall behandelt Probleme der Erstattung der Kosten für eine von der Behörde durchgeführte Bestattung im Zusammenhang mit Fragen der Bestattungspflicht. |
Richterschelte ** | Dieser eher einfache versammlungsrechtliche Fall könnte Gegenstand einer Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene sein. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Ordnungsliebe *** | Dieser Fall zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Polizeiverordnung wäre - in etwas "abgespeckter" Form - auch als Examensklausur geeignet. Unverzichtbar für eine erfolgreiche Bearbeitung des Falles ist vor allem die genaue Erfassung des Regelungsinhalts der angegriffenen Verordnung. |
"SAARHEIM ALTERNATIV" **** | Dieser Fall auf dem Niveau einer Examensklausur erfordert gute Kenntnisse bei der Prüfung der Zulässigkeit der Klage sowie eine sorgfältige Subsumtion im Bereich des Straßenverkehrsrechts und des Versammlungsrechts im Rahmen der Begründetheitsprüfung. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Satellitenempfangsanlage **** | Der Fall verbindet verwaltungsprozessuale (abstrakte Normenkontrolle) und baurechtliche Fragestellungen mit Problemen aus dem Bereich der Grundrechte und des Europarechts (Grundfreiheiten). Für eine Examensklausur dürfte er (mittlerweile) zu viele Probleme enthalten, auch wenn die einzelnen Probleme für sich allein nicht sonderlich schwer sind. |
Straßenkunst *** | Dieser Fall, der staatshaftungsrechtliche, grundrechtliche, beamtenrechtliche und straßenrechtliche Probleme miteinander verknüpft, könnte als Hausarbeit in der Übung im Öffentlichen Recht (für Fortgeschrittene) oder im ersten Juristischen Staatsexamen als Wahlfachgruppenklausur gestellt werden. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Und das ist auch noch geplant: | |
Fußgängerzone * | In diesem Fall, der kommunalrechtliche und polizeirechtliche Probleme verbindet, geht es um die Zulässigkeit eines Aufrufs zum Kommunalwahlboykott. Er wäre nach seinem Schwierigkeitsgrad als leichte Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht geeignet. |
Genug vergnügt! ***** | Der baurechtliche Fall ist deshalb eher schwer, weil er Kenntnisse über die Instrumente der "Sicherung der Bauleitplanung" (§§ 14 ff. BauGB) voraussetzt, die zwar wohl noch zum Pflichtfachstoff im Baurecht gehören, aber doch eher an dessen "äußerem Rand" angesiedelt sind. Er war ursprünglich einmal - mit weiteren Problemen angereichert - Gegenstand einer Hausarbeit in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, dürfte sich aber auch als schwere Examensklausur eignen. |
Veränderungssperre **** | Der baurechtliche Fall ist deshalb nicht ganz einfach, weil er Grundkenntnisse über die Instrumente der "Sicherung der Bauleitplanung" (§§ 14 ff. BauGB) voraussetzt, die zwar wohl noch zum Pflichtfachstoff im Baurecht gehören, aber doch eher an dessen "äußerem Rand" angesiedelt sind. Verfügt man über diese Grundkenntnisse, ist der Fall jedoch recht einfach zu lösen. Daher dürfte er auch noch als Examensklausur geeignet sein. |
Zeichnung: Dr. Alexander Konzelmann, Stuttgart