Polizeirechtlicher Stadtrundgang
2.
Halt: Generalklausel - Voraussetzungen
Waschanlage Schwerpunkt: Voraussetzungen einer Störung der "öffentlichen Sicherheit" Nathalie Neuschwander: "Nachdem wir die Grundbegriffe der polizeirechtlichen Generalklausel näher kennen gelernt haben, wollen wir uns nun vertiefend mit der 'öffentlichen Sicherheit' befassen. Wie wir gesehen haben, gehört zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit auch 'die gesamte Rechtsordnung'. Dies ermöglicht den Ordnungsbehörden im Grunde, gegen jeden Rechtsverstoß einzuschreiten. Praktische Bedeutung hat dies insbesondere in solchen Fällen, in denen ein Gesetz ein bestimmtes Handeln ge- oder verbietet, jedoch weder besondere Behörden zu seiner Überwachung noch besondere Überwachungsbefugnisse schafft. In diesen Fällen sind es letztlich die allgemeinen Ordnungsbehörden, die auf Grundlage der polizeirechtlichen Generalklauseln (durch Erlass vollstreckungsfähiger Verwaltungsakte) für die Beachtung dieser Gesetze zu sorgen haben. . . Unabhängig davon zeigt der Fall, an welcher Stelle und in welcher Reihenfolge die in einer polizeirechtlichen Klausur regelmäßig zu prüfenden Punkte abzuhandeln sind (vergleichen Sie insoweit das bereits ausgeteilte Merkblatt zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Gefahrenabwehrverfügungen). Und schließlich gibt der Fall auch Gelegenheit, die Prüfung der Zulässigkeit einer gegen eine Gefahrenabwehrverfügung gerichteten Anfechtungsklage zu wiederholen." Verlaufen? Folgen Sie diesem Zeichen: |
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1.
Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei
- Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim