Polizeirechtlicher Stadtrundgang

2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen
 

Boygroup

Schwerpunkte: Grundbegriffe der polizeirechtlichen Generalklausel - Verfassungsmäßigkeit der Verwendung des Begriffs "öffentliche Ordnung" - Voraussetzungen einer Störung der "öffentlichen Ordnung"

Nathalie Neuschwander: prinzsolo2.gif (6504 Byte)"In unserem ersten Fall lernen wir letztlich die allgemeinsten Grundlagen des Polizei- und Ordnungsrechts kennen. Es geht um die sog. polizeirechtliche Generalklausel, die sich im Saarland in § 8 Abs. 1 SPolG findet, ihre Verfassungsmäßigkeit und die Definition der dort verwandten Begriffe.

Tatsächlich sind diese Definitionen immer heranzuziehen, wenn der Bundes- oder Landesgesetzgeber die Begriffe 'Gefahr', 'öffentliche Sicherheit', 'öffentliche Ordnung' usw. verwendet (deutlich etwa BVerwG, 7 C 20/15 v. 20.10.2016, Abs. 12 = NVwZ 2017, 624 Abs. 12; BVerwG, 3 C 46/16 v. 14.9.2017, Abs. 18 = BVerwGE 160, 169 Abs. 18). Daher können Sie diese Definitionen gleich mal auswendig lernen; wir werden sie immer wieder brauchen und in Klausuren kann man sie sich nicht so einfach rekonstruieren, weil es sich um über hundert Jahre alte Zweckbegriffe handelt, deren Inhalt sich nicht von selbst erklärt (der aber in allen Bundesländern gleich verwendet wird).

Studierende und Rechtsreferendare in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sachsen haben insoweit allerdings seinen gewissen Vorteil. Denn die Polizei- und Ordnungsgesetze dieser Länder enthalten 'Begriffsbestimmungen', die die gängigen polizeirechtlichen Begriffe legaldefinieren (siehe § 2 BremPolG, § 3 Abs. 3 SOG M-V, § 2 Nds. SOG, § 3 SOG LSA, § 3 SächsPBG, § 4 SächsPDVG). Auf diese Legaldefinitionen ist dann aber auch in der Fallbearbeitung zu verweisen - allerdings nur wenn und soweit diese Gesetze auch anwendbar sind (weil die Legaldefinitionen nur innerhalb des Anwendungsbereichs der jeweiligen Gesetze gelten). Insbesondere können diese Legaldefinitionen nicht unmittelbar zur Auslegung von Bundesrecht herangezogen werden, weil Landesrecht natürlich nicht Bundesrecht konkretisieren kann. Dies hindert aber natürlich nicht daran, diese landesrechtlichen Legaldefinitionen gleichsam als 'Spickzettel' auch für die Definition der gleichlautenden Begriffe im Bundes- und Landesrecht zu nutzen. Denn die jeweiligen Landesgesetzgeber haben insoweit nur die überkommenen und von der Rechtsprechung eben bei der Auslegung aller Gefahrenabwehrgesetze einheitlich verwendeten Definitionen in Gesetzesform gegossen.

Zu den Definitionen dann doch noch etwas Historisches. Sie gehen vielfach auf die Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zurück, wobei die bekanntesten Entscheidungen in diesem Zusammenhang die sog. Kreuzberg-Erkenntnisse sind: PrOVG, Erkenntnis v.10.6.1880, Preußisches Verwaltungsblatt 1879/80, 401 ff. (Nachdruck DVBl. 1985, 216 ff.) und PrOVG, II B 23/82 v. 14.6.1882 = PrOVGE 9, 353 ff. (Nachdruck in DVBl. 1985, 219 ff. und VBlBW 1993, 271 ff.). Sie sehen, ich habe Ihnen diese Urteile sogar ausgedruckt und mitgebracht. Ihre Bedeutung wird ausführlich in einem Beitrag von Kroeschell (VBlBW 1993, 268 ff.; ferner Rott, NVwZ 1982, 363 f.) dargelegt. Vielleicht haben ja einige von Ihnen Lust, sich hiermit einmal zu beschäftigten.

Wir gehen aber jetzt zu unserem Fall, bei dem wir auch lernen können: Definition ersetzt nicht Subsumtion. Wenn die Begriffe der polizeirechtlichen Generalklausel definiert sind, müssen Sie fragen, ob ihre Voraussetzungen im vorliegenden Fall auch tatsächlich erfüllt sind. Hier liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit . . ."

Boygroup-Fall

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Sammelpunkt

1. Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei - Einheits- und Trennungssystem

2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen

Boygroup-Fall   polizeimuetze.gif (660 Byte)

Fußgängerzone-Fall

Waschanlage-Fall

Saarphrodite-Fall

Laserdrome-Fall

Ausgehöhlt-Fall

3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl

Baumfällig-Fall

4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers

Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall  
5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern

Stadtwerkstatt-Fall

6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten

Obdachlos-Fall

7. Halt:   Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel

Treffpunkt-Fall

Fahrrad weg-Fall

Feuer und Flamme-Fall

Keinen Platz den Drogen-Fall

Eheszenen-Fall

8. Halt: Versammlungsrecht

Richterschelte-Fall

Saarheim Alternativ-Fall

Ruprechts-Razzia-Fall

9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht

Scheunenabbruch-Fall

Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall

Sammy im Saarheimer See-Fall

Be- und Erstattung-Fall
10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle

Abgeschleppt und Abgezockt Fall  

11. Halt: Schadensersatz- und  Ausgleichsansprüche

Most-Wanted-Terrorists-Fall

Die-Göttin-Fall

Wildwechsel-Fall

12. Halt: Polizeiverordnung

Leinen-Los-Fall

Ordnungsliebe-Fall
13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag

Straßenschlussstrich-Fall

14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht

Luftangriff-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung
 

Zeichnung: Dr. Satish Sule

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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