Polizeirechtlicher Stadtrundgang
9.
Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht
Nächtliche Schlagfertigkeit Schwerpunkt: Standardmaßnahmen - Ingewahrsamnahme - Vollstreckungsrecht - Voraussetzungen unmittelbaren ZwangsPeter
Prinz: Der Fall wird jedoch deshalb (erst) an dieser Stelle unseres Rundgangs behandelt, weil sein weiterer Schwerpunkt die Überprüfung der zwangsweisen Durchsetzung einer Gefahrenabwehrverfügung durch unmittelbaren Zwang ist. Insoweit spielt auch die Frage eine Rolle, welche Rechtsnatur Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung haben und welcher Rechtsschutz ihnen gegenüber gegeben ist." Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall
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1.
Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei - Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim