Polizeirechtlicher Stadtrundgang
9.
Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht
Nächtliche Schlagfertigkeit Schwerpunkt: Standardmaßnahmen - Ingewahrsamnahme - Vollstreckungsrecht - Voraussetzungen unmittelbaren ZwangsPeter Prinz: "Gegenstand des nun zu bearbeitenden Falles ist zunächst die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme. Er streift zudem das Problem häuslicher Gewalt, einen Fall, für den die Polizeigesetze - mittlerweile auch im Saarland - eine besondere Eingriffsermächtigung vorsehen. Zudem wird an diesem Fall noch einmal das Verhältnis der Zuständigkeiten zwischen Polizeivollzugs- und Polizeiverwaltungsbehörden behandelt. Der Fall wird jedoch deshalb (erst) an dieser Stelle unseres Rundgangs behandelt, weil sein weiterer Schwerpunkt die Überprüfung der zwangsweisen Durchsetzung einer Gefahrenabwehrverfügung durch unmittelbaren Zwang ist. Insoweit spielt auch die Frage eine Rolle, welche Rechtsnatur Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung haben und welcher Rechtsschutz ihnen gegenüber gegeben ist." Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Verlaufen? Folgen Sie diesem Zeichen:
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1.
Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei - Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim