Polizeirechtlicher Stadtrundgang
12.
Halt: Polizeiverordnung
Ordnungsliebe Schwerpunkt: Voraussetzungen einer PolizeiverordnungNathalie Neuschwander: "Nachdem wir uns in dem vorangegangenen Fall bereits mit einer besonderen Variante einer Polizeiverordnungen, der in § 59a SPolG ausdrücklich geregelten Hundeanleinverordnung vertraut gemacht haben, kommen wir nun wieder zurück zu der allgemeinen Handlungsform der Polizeiverordnung, die im Saarland in den §§ 59 ff. SPolG geregelt ist. Gegenstand dieses Falles ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Polizeiverordnung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO. Unverzichtbar für die Lösung des Falles ist vor allem die genaue Erfassung des Regelungsinhalts der angegriffenen Verordnung. Solche Regelungen, wie sie in der Verordnung dieses Falles enthalten sind, sind in den letzten Jahren von vielen Städten und Gemeinden erlassen worden. Hinzu treten vielfach noch 'Bettelverbote', die wir in Saarheim aber aus wohlerwogenen Gründen nicht erlassen haben (siehe hierzu die Fallbearbeitung von Kube, JuS 1999, 176 ff.)." Verlaufen? Folgen Sie diesem Zeichen:
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1.
Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei - Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim