Polizeirechtlicher Stadtrundgang
13.
Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht
Luftangriff Schwerpunkt: Aufgaben und Kompetenzerweiterung der Bundespolizei - Einsatz der Bundeswehr im Innern - Bund-Länder-StreitNathalie Neuschwander: "Zum Abschluss unseres polizeirechtlichen Stadtrundgangs möchte ich Ihnen diesen - im Polizeirecht zugegebenermaßen atypischen, aber nicht minder bedeutsamen - Fall nicht vorenthalten. Wenn Sie einmal von der hier nicht weiter interessierenden verfassungsprozessualen Einkleidung des Falles absehen, wirft dieser Fall einige verfassungsrechtliche Grundfragen des Polizeirechts auf. Während wir uns bislang stets mit der rechtlichen Bewältigung von Gefahren durch die Polizeivollzugs- bzw. Polizeiverwaltungsbehörden beschäftigt haben, wobei es sich klassischerweise um eine Länderangelegenheit handelt, gibt dieser Fall zunächst Gelegenheit, sich mit der Gefahrenabwehrzuständigkeit des Bundes auseinanderzusetzen. Hier stellt sich einerseits die Frage, ob der Bund überhaupt Regelungen zur Gefahrenabwehr, namentlich über die Bekämpfung von Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs treffen darf. Andererseits werden Sie sich mit der Frage befassen, ob diese Aufgabe der Bundespolizei übertragen werden darf, also ob die Wahrnehmung dieser Art der Gefahrenabwehraufgaben noch mit deren in Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG vorausgesetztem und damit auch verfassungsrechtlich festgeschriebenem "Wesen" der Bundespolizei als Bundesgrenzschutzbehörden (vgl. auch § 2 BPolG) vereinbar ist, und darüber hinaus, ob verfassungsrechtliche Ermächtigungen des Bundes den Einsatz der Streitkräfte im Innern zulassen. Und schließlich enthält der Fall auch einige Ergänzungen zu dem bereits in dem Göttin-Fall angesprochenen Problem der verfassungsrechtlichen Waffengebrauchs durch Gefahrenabwehrbehörden, nämlich zur Frage der Zulässigkeit der gezielten Tötung von Personen. Im Übrigen möchte ich Sie in diesem Zusammenhang noch auf zwei weitere Fälle hinweisen, die sich mit dem Problem 'Gefahrenabwehr und Staatsrecht' beschäftigen, allerdings nicht Bestandteil des polizeirechtlichen Stadtrundgangs sind, weil sie sich letztlich zu weit vom eigentlichen Polizeirecht entfernen. Ich meine den Out-of-Area-Fall und den Sezessionskrieg-Fall. Nun aber zunächst zum Luftangriff-Fall." Verlaufen? Folgen Sie diesem Zeichen:
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Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei - Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim