Polizeirechtlicher Stadtrundgang
2.
Halt: Generalklausel - Voraussetzungen
Laserdrome Schwerpunkte: Verfassungsmäßigkeit der Verwendung des Begriffs "öffentliche Ordnung" - Voraussetzungen einer Störung der "öffentlichen Ordnung" Nathalie Neuschwander: "Wenn Sie bisher der Eindruck gewonnen haben sollten, dass 'öffentliche Ordnung' immer etwas mit 'Rotlichtfragen' zu tun hat, so werden Sie mit diesem Fall etwas Besseren belehrt. Der Fall zeigt, dass Maßnahmen zum Schutz der 'öffentlichen Ordnung' insbesondere dazu dienen können, neuen Erscheinungsformen menschlichen Zusammenlebens entgegenzutreten, die vom Gesetzgeber gerade wegen ihrer Neuheit noch nicht ausdrücklich verboten oder eingeschränkt worden sind, obwohl ein solches ausdrückliches Verbot bzw. eine solche ausdrückliche Einschränkung 'an sich' nahe läge und den Erwartungen aller 'billig und gerecht Denkenden' entspräche. Dies darf allerdings auch nicht vorschnell angenommen werden. Insoweit zeigt der Fall auch einen Grenzfall auf, über dessen Beurteilung man durchaus unterschiedlicher Auffassung sein kann. Schließlich sollten Sie sich nicht daran stören, dass der Fall im Baurecht angesiedelt und insoweit auch - hier nicht näher interessierende - baurechtliche Fragen aufwirft. Denn das hier auch angesprochene Bauordnungsrecht ist 'Sonderpolizeirecht', so dass in baurechtlichen Fragen vielfach auf polizeirechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden kann. Unabhängig davon kann man sich den Fall auch leicht als polizeirechtlichen Fall vorstellen, wie die entsprechende Fallbearbeitung von Strömer (NWVBl. 1997, 313 ff.) zeigt." Verlaufen? Folgen Sie diesem Zeichen:
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1.
Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei
- Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim