Polizeirechtlicher Stadtrundgang

10. Halt: Exkurs: Abschlepp-Fälle
 

Abgeschleppt und Abgezockt

Schwerpunkt: Abschleppen eines Autos als Vollstreckung eines (nachträglich aufgestellten) Halteverbotsschildes - Ersatzvornahme - Kostenbescheid - Zuständigkeit für Verkehrsüberwachung 

Peter Prinz: "Nachdem wir uns die Grundlagen der Verwaltungsvollstreckung erarbeitet haben, kommen wir nun zu einem Problem, das die tägliche Praxis der Polizeiarbeit prägt, das gesetzlich völlig unbefriedigend gelöst ist, bei dem die emotionalen Wogen regelmäßig hoch schlagen und das extrem klausurrelevant ist: den Abschleppfällen. Diese kommen in den unterschiedlichsten Varianten im Examen und in Übungen immer wieder vor (siehe zu den verschiedenen Varianten z.B. Becker, JA 2000, 677 ff.; Klein, JURA 2004, 544 ff.; Michaelis, JURA 2003, 298 ff.; Perrey, BayVBl. 2000, 609 ff.). Angesichts der in diesem Zusammenhang bestehenden ganz erheblichen rechtlichen Probleme ist es völlig unverständlich, weshalb in keinem Bundesland eine besondere Standardermächtigung für das Abschleppen verbotswidrig geparkter Autos existiert. Immerhin ist im Saarland durch  § 85 Abs. 1 Satz 2 SPolG (i.d.F. des Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes Nr. 1546 zur Deregulierung landesrechtlicher Vorschriften [Deregulierungsgesetz] vom 31. März 2004 [Amtsbl. 1037]) mittlerweile jedenfalls die Zuständigkeit für die Anordnung von Abschleppmaßnahmen zu Gunsten der Vollzugspolizei vereinheitlicht worden, wie wir in diesem Fall lernen werden. In anderen Bundesländern ist aber selbst das nicht der Fall.

Die im vorliegenden Fall zu behandelnde 'Abschlepp-Variante' ist die des Abschleppens wegen Verstoßes gegen ein (nachträglich aufgestelltes) Halteverbotsschild. Im Grundsatz handelt es sich in dieser Konstellation um eine Vollstreckung eines Verwaltungsakts im Wege der Ersatzvornahme. Gegenstand des Streits sind auch hier (natürlich) die durch die Ersatzvornahme entstandenen Kosten. Der Einstieg in die Fallbearbeitung müsste Ihnen daher eigentlich leicht fallen - Sie müssen allerdings darauf achten, auch das 'richtige' Verwaltungsvollstreckungsrecht anzuwenden."

Abgeschleppt-und-Abgezockt-Fall

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Sammelpunkt

1. Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei - Einheits- und Trennungssystem

2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen

Boygroup-Fall

Fußgängerzone-Fall

Waschanlage-Fall

Saarphrodite-Fall

Laserdrome-Fall

Ausgehöhlt-Fall

3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl

Baumfällig-Fall

4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers

Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall  
5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern

Stadtwerkstatt-Fall

6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten

Obdachlos-Fall

7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel

Treffpunkt-Fall

Fahrrad weg-Fall

Feuer und Flamme-Fall

Keinen Platz den Drogen-Fall

Eheszenen-Fall

8. Halt: Versammlungsrecht

Richterschelte-Fall

Saarheim Alternativ-Fall

Ruprechts-Razzia-Fall

9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht

Scheunenabbruch-Fall

Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall

Sammy im Saarheimer See-Fall

Be- und Erstattung-Fall
10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle

Abgeschleppt und Abgezockt    polizeimuetze.gif (660 Byte)
Fall

11. Halt: Schadensersatz- und  Ausgleichsansprüche

Most-Wanted-Terrorists-Fall

Die-Göttin-Fall

Wildwechsel-Fall

12. Halt: Polizeiverordnung

Leinen-Los-Fall

Ordnungsliebe-Fall
13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag

Straßenschlussstrich-Fall

14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht

Luftangriff-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung
 

Zeichnung: Dr. Nils Neumann

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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