Polizeirechtlicher Stadtrundgang
7.
Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel
Treffpunkt Schwerpunkt: Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde - Standardmaßnahmen - Aufenthaltsverbot -Polizeipflichtigkeit von HoheitsträgernNathalie Neuschwander:
"Kaum zu glauben, aber selbst in unserer beschaulichen Stadt
hat sich ein Treffpunkt für Drogensüchtige etabliert, und das auch noch auf
dem neu errichteten Spielplatz einer 'guten' Wohngegend. An diesem Fall lernen Sie die der Ortpolizeibehörde zur Verfügung stehenden Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel kennen. Bei dieser Gelegenheit werden Sie sich auch mit der neuartigen Standardermächtigung zum Erlass eines 'Aufenthaltsverbots' auseinandersetzen, die gerade als 'Kampfmittel' gegen die sog. 'offenen Drogenszenen' entwickelt wurde, deren Verfassungsmäßigkeit wegen angeblicher Unvereinbarkeit mit Art. 11 Abs. 1 GG aber vehement bestritten wird. Daneben gibt der Fall auch Anlass, die Frage der Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern und der Verpflichtung zum polizeilichen Einschreiten zu wiederholen." Verlaufen? Folgen Sie
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1.
Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei
- Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim