Polizeirechtlicher Stadtrundgang
2.
Halt: Generalklausel - Voraussetzungen
Fußgängerzone Schwerpunkte: Grundbegriffe der polizeirechtlichen Generalklausel - Voraussetzungen einer Störung der "öffentlichen Sicherheit oder Ordnung"
Diesen Fall können wir zudem als Grundmodell für die Prüfung der Zulässigkeit einer gegen eine Gefahrenabwehrverfügung gerichteten Anfechtungsklage verwenden. Diese 'Standard-Prüfung' sollten Sie 'draufhaben', schon um in einer Klausur keine wertvolle Zeit zu verschenken. Denn der Schwerpunkt einer Klausur liegt - jedenfalls bei polizeirechtlichen Fällen - in aller Regel nicht im prozessualen Teil und die 'richtige' Behandlung des prozessualen Teils allein garantiert - entgegen einer landläufigen Auffassung - nicht das Bestehen der Klausur." Verlaufen? Folgen Sie
diesem Zeichen: |
Die
Polizeimütze zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:
1.
Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei
- Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim