Polizeirechtlicher Stadtrundgang
7.
Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel
Feuer und Flamme Schwerpunkt: Standardmaßnahmen - Sicherstellung - Rechtsschutz gegenüber polizeilichen MaßnahmenNathalie Neuschwander: "Auch dieser Fall beschäftigt sich mit der polizeirechtlichen Sicherstellung und Verwahrung einer Sache, deren Voraussetzungen hier noch einmal geübt werden können - nun wieder aus der Sicht der Ortspolizeibehörde. Der Fall bietet aber insofern neue Herausforderungen, als es sich um einen Aktenauszug handelt, wie er als Klausur im 2. Staatsexamen üblich ist; die Aufgabe besteht für Studierende in der Erstellung eines vorbereitenden Gutachtens für eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, für Referendare im Entwurf eines verwaltungsgerichtlichen Urteils. Insoweit ist er auch gespickt mit prozessualen Problemen - und zwar insbesondere auch solchen, die sich häufiger stellen, wenn Rechtsschutz gegenüber Gefahrenabwehrmaßnahmen geltend gemacht wird. Daher bietet der Fall vor allem auch Anschauungsmaterial dafür, wie Gefahrenabwehr in der verwaltungsgerichtlichen Praxis 'funktioniert'."
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1.
Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei - Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim