Polizeirechtlicher Stadtrundgang

9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht
 

Scheunenabbruch

Schwerpunkt: Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung - Zwangsgeld - Ersatzvornahme - Kostenbescheid - Inanspruchnahme geschäftsunfähiger Personen zur Gefahrenabwehr

Nathalie Neuschwander: "Standen bisher die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens im Vordergrund, soll es nunmehr darum gehen, wie eine polizeiliche Maßnahme auch gegen oder ohne den Willen des Pflichtigen durchgesetzt werden kann. Die sich hier stellenden Fragen des Verwaltungsvollstreckungsrechts sind eigentlich Probleme des Allgemeinen Verwaltungsrechts, werden aber vielfach in Zusammenhang mit dem Gefahrenabwehrrecht behandelt, weil sie dort besonders bedeutsam sind. Zudem enthalten die meisten Gefahrenabwehrgesetze besondere Regelungen über die Verwaltungsvollstreckung durch die Gefahrenabwehrbehörden (im Saarland z.B. in den §§ 44 ff. SPolG), die den Regelungen der Allgemeinen (Landes-)  Verwaltungsvollstreckungsgesetze vorgehen. Im Saarland wird dies in § 1 Abs. 3 SVwVG deutlich. Wichtig ist aber im Verwaltungsvollstreckungsrecht: Anders als die VwVfG sind die Regelungen über die Verwaltungsvollstreckung in den einzelnen Bundesländern und im Bund in (wichtigen und klausurrelevanten) Details durchaus unterschiedlich. Sie müssen sich daher über die in Ihrem Bundesland geltenden Vollstreckungsregelungen im Einzelnen genau (!!!) informieren und können die hier für die saarländische Rechtslage aufgestellten Grundsätze nicht einfach übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die Frage, auf welcher Grundlage Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen erhoben werden können.

Allerdings lassen sich durchaus allgemeine Grundsätze des Verwaltungsvollstreckungsrechts herausarbeiten. Diesen wollen wir uns in einem ersten Fall nähern, und zwar am Beispiel einer bauordnungsrechtlichen Abrissverfügung wegen mangelnder Standfestigkeit eines Gebäudes. Wir lernen hier die Vollstreckung durch Zwangsgeldfestsetzung im sog. gestreckten Verfahren und die Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme durch Sofortvollzug kennen. Wir lernen insbesondere aber auch, dass Streitigkeiten um Ersatzvornahmehandlungen regelmäßig Streitigkeiten darüber sind, wer die hierdurch entstandenen Kosten zu übernehmen hat. In einer Klausur stellen sich daher solche Fragen regelmäßig in Zusammenhang mit einer Klage, die gegen einen Kostenbescheid gerichtet wird, mit dem die Kosten einer Ersatzvornahme festgesetzt werden. Ein solcher Fall liegt auch hier vor.

Zudem lernen wir in diesem Fall, auf welche Weise geschäftsunfähige Personen polizeirechtlich in Anspruch genommen werden können. Die bauordnungsrechtliche Einkleidung des Falles gibt uns schließlich auch die Gelegenheit festzustellen, dass sich der Aufbau einer Klausur, deren Gegenstand eine bauordnungsrechtlichen Verfügung ist, nicht wesentlich vom Aufbau einer Klausur unterscheidet, in der es um die Rechtmäßigkeit einer auf die allgemeinen Gefahrenabwehrermächtigungen gestützten Verfügung geht."

Scheunenabbruch-Fall 

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Sammelpunkt

1. Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei - Einheits- und Trennungssystem

2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen

Boygroup-Fall

Fußgängerzone-Fall

Waschanlage-Fall

Saarphrodite-Fall

Laserdrome-Fall

Ausgehöhlt-Fall

3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl

Baumfällig-Fall

4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers

Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall  
5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern

Stadtwerkstatt-Fall

6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten

Obdachlos-Fall

7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel

Treffpunkt-Fall

Fahrrad weg-Fall

Feuer und Flamme-Fall

Keinen Platz den Drogen-Fall

Eheszenen-Fall

8. Halt: Versammlungsrecht

Richterschelte-Fall

Saarheim Alternativ-Fall

Ruprechts-Razzia-Fall

9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht

Scheunenabbruch-Fall   polizeimuetze.gif (660 Byte)

Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall

Sammy im Saarheimer See-Fall

Be- und Erstattung-Fall
10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle

Abgeschleppt und Abgezockt Fall  

11. Halt: Schadensersatz- und  Ausgleichsansprüche

Most-Wanted-Terrorists-Fall

Die-Göttin-Fall

Wildwechsel-Fall

12. Halt: Polizeiverordnung

Leinen-Los-Fall

Ordnungsliebe-Fall
13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag

Straßenschlussstrich-Fall

14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht

Luftangriff-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung
 

Zeichnung: Dr. Satish Sule

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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