Scheunenabbruch

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

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Der 79-jährige Josef Eisenbeißer ist als Eigentümer des Grundstücks Kirchweg 14 im Saarheimer Ortsteil St. Louis im Grundbuch eingetragen. Auf dem Anwesen befinden sich ein Wohnhaus, in dem er mit seiner 78-jährigen Ehefrau Annerose Eisenbeißer, geb. Treulich, lebt, und eine hieran angebaute nicht mehr genutzte Scheune.

scheuneklein.gif (25573 Byte)Nachdem infolge heftiger Regenfälle im Sommer des vergangenen Jahres das Fundament der Scheune unterspült worden war, brach deren Rückwand vollständig heraus, so dass das Scheunendach teilweise nicht mehr hinreichend abgestützt war und einzustürzen drohte. Auf diesen Umstand wurde das Landratsamt des Saarpfalz-Kreises durch Hinweise aus der Nachbarschaft am 2. August aufmerksam. Josef Eisenbeißer war wenige Tage zuvor in einen Zustand dauernder Bewusstlosigkeit verfallen, dessen Ende nicht abzusehen war. Noch am 3. August begab sich daher der Leiter der Außenstelle Saarheim der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises, Gunter Grossklos, zu dem Anwesen und besichtigte dessen Zustand, den er für gefährlich erachtete. Auf die Bewusstlosigkeit von Josef Eisenbeißer aufmerksam gemacht, übergab Grossklos am nächsten Tag Annerose Eisenbeißer einen an ihren Ehemann adressierten Bescheid des Landrats als untere Bauaufsichtsbehörde.

In diesem Bescheid wurde Josef Eisenbeißer aufgefordert, bis zum 30. August die Scheune von einem fachlich geeigneten Unternehmer so weit abtragen zu lassen, dass auf Dauer keine Einsturzgefahr bestehe. Gleichzeitig wurde ihm für den Fall, dass er dieser Anordnung nicht nachkommen sollte, ein Zwangsgeld in Höhe von 250, - Euro angedroht und auch festgesetzt. Der Bescheid war für sofort vollziehbar erklärt, mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen und ausführlich begründet worden; seine förmliche Zustellung war angeordnet worden. Annerose Eisenbeißer unterschrieb dementsprechend ein auf den 3. August datiertes Empfangsbekenntnis. Grossklos vermerkte das Datum der Zustellung auf dem Bescheid und erklärte Annerose Eisenbeißer, dass er hiermit das Schreiben als an ihren Ehemann zugestellt ansehe.

Frau Eisenbeißer war durch die Pflege ihres Mannes voll in Anspruch genommen und unternahm daher nichts. Am 5. September verstarb Josef Eisenbeißer, ohne noch einmal das Bewusstsein erlangt zu haben. Er wurde von seiner Frau als testamentarische Alleinerbin beerbt, die die Erbschaft auch annahm und anschließend zu ihrer Schwester nach Brandenburg fuhr. Am 19. September nahm Grossklos zusammen mit dem Architekten Alfred Amann eine erneute Ortsbesichtigung vor. Der Architekt war der Ansicht, dass die Scheune nunmehr jederzeit einstürzen könne und hierbei Gefahr für Leib und Leben Dritter bestünde, da nicht auszuschließen sei, dass Teile der Scheune auf die Straße und den benachbarten Kinderspielplatz fallen könnten. Grossklos bemerkte, dass sich der Riss am Giebel der Scheune erheblich verbreitert hatte.

Daraufhin beauftragte der Landrat sofort ein Abbruchunternehmen mit dem Abbruch der Scheune, der am 23. September durchgeführt wurde. Am 16. Oktober erhielt Annerose Eisenbeißer nach ordnungsgemäßer Anhörung einen ausführlich begründeten und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Bescheid des Landrats als untere Bauaufsichtsbehörde, wonach sie 12.047,40 Euro zu zahlen habe. Hiervon entfielen 250, - Euro auf das von Josef Eisenbeißer verwirkte Zwangsgeld, dessen Festsetzung bestandskräftig geworden sei und wofür sie als Rechtsnachfolgerin in Anspruch genommen werden könne. Die restlichen 11.797,40 Euro habe die Verwaltung aufgrund ihres Abrissauftrages an das Abbruchunternehmen zahlen müssen. Sie habe als Eigentümerin des Anwesens für die Kosten der notwendig gewordenen Ersatzvornahme einzustehen. Die Kosten des Abbruchs wurden zutreffend angegeben und im Einzelnen aufgeschlüsselt.

Gegen diesen Bescheid legte Annerose Eisenbeißer form- und fristgerecht Widerspruch ein, der mit am 20. November zugegangenem Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses des Saarpfalz-Kreises als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Am 13. Dezember erhob Annerose Eisenbeißer daraufhin "gegen das Schreiben vom 16. Oktober" vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes Klage. Was ihr Mann an Zwangsgeld verwirkt habe, gehe sie nichts an. Im Übrigen habe sie das Abbruchunternehmen nicht bestellt und müsse daher auch nicht dafür zahlen - da könne ja jeder kommen.

Hat die Klage Annerose Eisenbeißers vor dem Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg?

Lösungsvorschlag

Zu einer nach Berliner Landesrecht zu lösenden Fallvariante bei den Hauptstadtfällen

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