Der baurechtliche Stadtrundgang
4. Halt:
Das gemeindliche Einvernehmen
Schwein gehabt Schwerpunkt: Amtshaftungsanspruch - Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB und die Rechtsfolgen seiner Verweigerung - Einordnung eines Bauvorhabens in ein Baugebiet der BauNVO Gunter Grossklos: Nachdem wir uns bisher ausgiebig mit der Frage beschäftigt haben, unter welchen Voraussetzungen dem Bauherrn die begehrte Baugenehmigung zu erteilen ist und wie die Behörde gegen baurechtliche Missstände vorgehen kann, wenden wir uns in diesem Fall dem gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB und den Rechtsfolgen seiner Verweigerung zu. Um seinen Schweinemastbetrieb erweitern zu können, brauchte der Landwirt Karl Knupper eine Baugenehmigung. Diese konnte ihm aber zunächst nicht erteilt werden, weil der Gemeinderat das dafür notwendige Einvernehmen verweigerte. Zwar kam Knupper letztendlich doch noch zu seiner begehrten Baugenehmigung. Allerdings so spät, dass dadurch die Kosten für die Durchführung seines Vorhabens erheblich angestiegen sind. Diese Kosten möchte er nun im Wege eines Amtshaftungsanspruches ersetzt bekommen. Neben der Frage, ob die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigern durfte und der damit einhergehenden Prüfung, ob das von Knupper geplante Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, müssen wir uns in diesem Fall mit den Auswirkungen der Aufgaben und Befugnisse in einem Verfahren nach § 36 BauGB auf die Kompetenzzuweisung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes auseinander setzen. Zu klären ist daher, welche Pflichten dem Bürgermeister in einem solchen genehmigungsbedürftigen Verfahren in Bezug auf die Entscheidung des Gemeinderats und welche Pflichten dem Gemeinderat selbst obliegen, dessen Entscheidung gerade ausschlaggebend dafür war, dass es zu einer solchen Verzögerung gekommen ist. Schließlich wird hier auch deutlich, welche Ansprüche an die Arbeit des Gemeinderates gestellt werden dürfen." |
Das
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1. Halt:
Baugenehmigung und BauvorbescheidBiergarten-Fall Laserdrome-Fall Abgeflammt-Fall 2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen Mobilmachung-Fall Freudenhaus-Fall Scheunenabbruch-Fall4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen 5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen Satellitenempfangsanlage-Fall 6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung 7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht Wolfsgehege-Fall8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht Versprochen-ist-versprochen-Fall |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim