Der baurechtliche Stadtrundgang

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
 

Manche sind gleicher

Schwerpunkt:  Aufhebung einer Beseitigungsverfügung - Tatbestandsvoraussetzungen einer Beseitigungsverfügung - Ermessenskontrolle - Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich

Gunter Grossklos: grossklosheilig.jpg (41312 Byte)"Mit diesem Fall kommen wir zu einer der unerfreulichsten Begebenheiten meiner Karriere. Er zeigt in tatsächlicher Hinsicht, dass die Baubehörden (neben den Ausländerbehörden) zu den Behörden zählen, die für Filz und Korruption besonders anfällig sind, so dass ein aufrechter Beamter wie ich durchaus im Einzelfall in Schwierigkeiten geraten kann, wenn er Recht und Gesetz durchsetzt.

In baurechtlicher Hinsicht geht es um die Zulässigkeit der Aufhebung einer Abrissverfügung für ein baurechtswidrig errichtetes Gebäude. Inzident sind damit auch hier die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Abrissverfügung zu prüfen, wobei hierbei erneut und insbesondere auch die insoweit anzustellenden Ermessenserwägungen zu behandeln sind. Bauplanungsrechtlich ist das  - gerade für das Saarland wichtige - Thema der bauplanungsrechtlichen (Un-)Zulässigkeit der Errichtung von Wochenendhäusern im Außenbereich zu behandeln, so dass es wieder um § 35 BauGB geht. Diese Prüfung dürfte Ihnen nach den vorhergehenden Fällen keine Schwierigkeiten mehr machen.

Schließlich zeigt der Fall, dass auch wir Baurechtler die Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts beherrschen müssen, wenn wir unsere Fälle richtig bearbeiten wollen."

Manche-sind-gleicher-Fall

  Das Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:

Sammelpunkt: Begrüßung

1. Halt: Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Biergarten-Fall

Glashaus-Fall

Laserdrome-Fall

Neuer Mensch-Fall

Abgeflammt-Fall

2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung

Abgestellt-Fall

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Mobilmachung-Fall

Unschuldslamm-Fall

Himmelsstrahler-Fall

Freudenhaus-Fall

Manche-sind-gleicher-Fall    bauarbeiter.gif (1998 Byte)

Scheunenabbruch-Fall

4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen

Schwein-gehabt-Fall

5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen
Satellitenempfangsanlage-Fall

Investory-Fall

6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung

Veränderungssperre-Fall

Genug-vergnügt-Fall

7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht

Wolfsgehege-Fall

Seniorenresidenz-Fall

Sonnendeck-Fall

8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht
Versprochen-ist-versprochen-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung
 


Zeichnung: Dr. Nils Neumann

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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