Der baurechtliche Stadtrundgang
8. Halt:
Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht
Versprochen ist versprochen Schwerpunkt: Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich - Wirksamkeit eines Vergleichsvertrages im BaurechtGunter Grossklos: "Meinen Schwiegervater kennen Sie ja schon. Hier nun ein weiterer Fall, der ihn eher unglücklich gemacht hat. Ich persönlich hatte damit gar nichts zu tun ... Es geht hier zunächst wieder einmal um das Ihnen bereits aus dem 3. Halt (Manche-sind-gleicher-Fall) bekannte Thema der bauplanungsrechtlichen (Un-)Zulässigkeit der Errichtung von Wochenendhäusern im Außenbereich, was erneut auch Gelegenheit gibt, die Prüfung eines Anspruchs auf Baugenehmigung und die Prüfung der Anwendbarkeit der §§ 29 ff. BauGB zu wiederholen. Vor allem aber zeigt der Fall, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag vor allem im Baurecht eine große Rolle spielt, wie mittlerweile auch § 11 BauGB zeigt. Zu den sich hier stellenden Fragen kann ich Ihnen im Übrigen auch das Urteil des OVG Lüneburg, 1 LC 170/04 vom 3. Mai 2006 (NdsVBl. 2006, 249, 251) sowie die Fallbearbeitungen von Ruffert (Jura 2003, 633 ff.) und Gröpl (Jura 2003, 778 ff.) empfehlen. In dem vorliegenden Fall handelt es sich allerdings nicht um einen städtebaulichen Vertrag in diesem Sinne, sondern um einen Vergleichsvertrag in Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren. Dies zeigt - wie bereits mehrfach bemerkt - dass für das Erlernen des Baurechts solide Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht erforderlich sind." |
Das
Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:
1. Halt:
Baugenehmigung und BauvorbescheidBiergarten-Fall Laserdrome-Fall Abgeflammt-Fall 2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen Mobilmachung-Fall Freudenhaus-Fall Scheunenabbruch-Fall4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen 5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen Satellitenempfangsanlage-Fall 6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung 7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht Wolfsgehege-Fall8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht Versprochen-ist-versprochen-Fall |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim