Der baurechtliche Stadtrundgang
7. Halt: Der Nachbarstreit
in Baurecht
Sonnendeck Schwerpunkt: Anspruch auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten bei Verletzung nachbarschützender Normen durch ein im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigtes Vorhaben - AbstandsflächenrechtGunter Grossklos: Bisher haben wir das Thema Nachbarschutz nur anhand solcher Fälle behandelt, in denen sich der Nachbar gegen die Verletzung drittschützender Vorschriften durch Anfechtung einer Baugenehmigung wehren konnte. Wie ist es aber, wenn das Bauvorhaben keiner Baugenehmigung mehr bedarf oder das Bauvorhaben nur im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigt worden ist und die geltend gemachten drittschützenden Vorschriften nicht zum Prüfprogramm dieser Baugenehmigung gehören? Hier hilft nach wohl herrschender Auffassung dem Nachbarn nur die Zuerkennung eines Anspruchs auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten etwa durch Erlass einer Beseitigungsverfügung nach § 82 Abs. 1 LBO weiter. Der vorliegende Fall befasst sich mit den Voraussetzungen und der gerichtlichen Durchsetzung eines solchen Anspruchs in einer Situation, die ich nur als veritablen "Zickenkrieg" erlebt habe, und aus der ich mich eigentlich wohlweislich heraus halten wollte - aber das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat es anders für richtig befunden. Materiellrechtlich geht es um die Frage der Bindungswirkung einer im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO erteilten Baugenehmigung, die Ihnen mittlerweile wohl leidlich bekannten Voraussetzungen einer Beseitigungsverfügung nach § 82 Abs. 1 LBO und die insoweit bestehenden Ermessensbindungen, die Frage, inwieweit es insoweit eben eine Ermessensreduzierung auf Null gegen den Nachbarn geben kann, das Verunstaltungsverbot und das Abstandsflächenrecht (das praktisch von erheblicher Bedeutung und - leider - auch drittschützend ist - insoweit müssen sie allerdings keine Details kennen, sie sollen nur zeigen, dass sie schulmäßig mit unbekannten Normen umgehen können) |
Das
Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:
1. Halt:
Baugenehmigung und BauvorbescheidBiergarten-Fall Laserdrome-Fall Abgeflammt-Fall 2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen Mobilmachung-Fall Freudenhaus-Fall Scheunenabbruch-Fall4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen 5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen Satellitenempfangsanlage-Fall 6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung 7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht Wolfsgehege-Fall8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht Versprochen-ist-versprochen-Fall |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim