Der baurechtliche Stadtrundgang

5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen
 

Satellitenempfangsanlage

Schwerpunkt:  Abstrakte Normenkontrolle - Rechtmäßigkeit einer örtlichen Bauvorschrift - Einwirkungen der Grundrechte und des Europäischen Unionsrechts auf die Zulässigkeit von Parabolantennen

Gunter Grossklos: grosskloshelm.jpg (54000 Byte)"Auch wenn Sie den Helm auflassen, wird er Sie nicht davor schützen, dass mittlerweile auch im Baurecht europarechtliche Einwirkungen vorkommen können. Im Übrigen zeigt dieser Fall, dass im Baurecht auch die Normenkontrolle des § 47 VwGO eine große Rolle spielt, deren Voraussetzungen daher von  Examenskandidaten beherrscht werden sollten. Gegenstand des Falles ist eine örtliche Bauvorschrift einer Gemeinde, die auf Grundlage der Landesbauordnung verabschiedet wurde. Diese Regelungen sind keine (!) Satzungen nach § 10 BauGB. Unabhängig davon haben sie insbesondere keinen Planungscharakter, so dass sich die Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit nicht von der Rechtmäßigkeitsprüfung 'normaler' Satzungen unterscheidet." 

Satellitenempfangsanlage-Fall

  Das Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:

Sammelpunkt: Begrüßung

1. Halt: Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Biergarten-Fall

Glashaus-Fall

Laserdrome-Fall

Neuer Mensch-Fall

Abgeflammt-Fall

2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung

Abgestellt-Fall

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Mobilmachung-Fall

Unschuldslamm-Fall

Himmelsstrahler-Fall

Freudenhaus-Fall

Manche-sind-gleicher-Fall

Scheunenabbruch-Fall
4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen

Schwein-gehabt-Fall

5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen
Satellitenempfangsanlage-Fall    bauarbeiter.gif (1998 Byte) 

Investory-Fall

6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung

Veränderungssperre-Fall

Genug-vergnügt-Fall

7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht

Wolfsgehege-Fall

Seniorenresidenz-Fall

Sonnendeck-Fall

8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht
Versprochen-ist-versprochen-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung
 

Zeichnung: Dr. Nils Neumann

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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