Ende des baurechtlichen Stadtrundgangs
Gunter Grossklos: "So, meine Damen und Herren. Unser Rundgang durch die baurechtlichen Sehenswürdigkeiten Saarheims ist nun zu Ende. Zum Abschluss darf ich Ihnen zunächst noch einmal aufzählen, welche Aspekte der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach den §§ 29 ff. BauGB wir auf welchen Stationen gelernt haben (die bauordnungsrechtlichen Fragen, die wir behandelt haben, sind schon durch die Abfolge unseres Rundgangs ersichtlich):
IDamit darf ich mich von Ihnen verabschieden. Ich hoffe, der Rundgang war für Sie lehrreich und hat Ihnen auch ein wenig Spaß gemacht. Wenn Sie Fragen und Anregungen zur Gestaltung dieses Rundgangs haben, würde ich mich freuen, wenn Sie einen Elektrobrief an stelkens@uni-speyer.de schicken würden."
Von hier aus kommen Sie direkt zum Inhaltsverzeichnis. |
Das
Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:
1. Halt:
Baugenehmigung und BauvorbescheidBiergarten-Fall Laserdrome-Fall Abgeflammt-Fall 2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen Mobilmachung-Fall Freudenhaus-Fall Scheunenabbruch-Fall4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen 5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen Satellitenempfangsanlage-Fall 6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung 7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht Wolfsgehege-Fall8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht Versprochen-ist-versprochen-Fall Zusammenfassung und Verabschiedung
|
Zeichnung: Dr. Nils Neumann
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim