Ende des baurechtlichen Stadtrundgangs

 

Gunter Grossklos: "So, meine Damen und Herren. Unser Rundgang durch die baurechtlichen Sehenswürdigkeiten Saarheims ist nun zu Ende. Zum Abschluss darf ich Ihnen zunächst noch einmal aufzählen, welche Aspekte der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach den §§ 29 ff. BauGB wir auf welchen Stationen gelernt haben (die bauordnungsrechtlichen Fragen, die wir behandelt haben, sind schon durch die Abfolge unseres Rundgangs ersichtlich):

  • Voraussetzungen einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB: Abgeflammt-Fall (nur im Hilfsgutachten).
  • Zurückstellung von Baugesuchen und deren Folgen nach § 15, § 17 BauGB: Genug-vergnügt-Fall (nur am Rande)

Igrosskloszollstock.gif (90395 Byte)Damit darf ich mich von Ihnen verabschieden. Ich hoffe, der Rundgang war für Sie lehrreich und hat Ihnen auch ein wenig Spaß gemacht. Wenn Sie Fragen und Anregungen zur Gestaltung dieses Rundgangs haben, würde ich mich freuen, wenn Sie einen Elektrobrief an stelkens@uni-speyer.de schicken würden."

 

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Das Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:

Sammelpunkt: Begrüßung

1. Halt: Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Biergarten-Fall

Glashaus-Fall

Laserdrome-Fall

Neuer Mensch-Fall

Abgeflammt-Fall

2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung

Abgestellt-Fall

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Mobilmachung-Fall

Unschuldslamm-Fall

Himmelsstrahler-Fall

Freudenhaus-Fall

Manche-sind-gleicher-Fall

Scheunenabbruch-Fall
4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen

Schwein-gehabt-Fall

5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen
Satellitenempfangsanlage-Fall

Investory-Fall

6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung

Veränderungssperre-Fall

Genug-vergnügt-Fall

7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht

Wolfsgehege-Fall

Seniorenresidenz-Fall

Sonnendeck-Fall

8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht
Versprochen-ist-versprochen-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung  bauarbeiter.gif (1998 Byte)
 


Zeichnung: Dr. Nils Neumann

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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