Der baurechtliche Stadtrundgang
5. Halt:
Überprüfung baurechtlicher Satzungen
Investory Schwerpunkt: Überprüfung eines Bebauungsplans - Vorabbindung einer Gemeinde - Beschlussfassung im GemeinderatGunter Grossklos: "In diesem Fall geht es nun um Fragen der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans im Rahmen einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO. Er geht in der konkreten Fragestellung wohl bis an die Grenze dessen, was in einer Pflichtfach-Klausur im ersten juristischen Staatsexamen noch an baurechtlichen Kenntnissen verlangt werden könnte. Ich darf Ihnen daher zunächst diese Aufbauhilfe austeilen, die Ihnen verdeutlichen wird, welche Punkte hierbei zu beachten sind. Konkret geht es in diesem Fall um das zwischengemeindliche Abstimmungsgebot, um die Zulässigkeit einer 'Kooperation' einer Gemeinde mit einem Investor im Planaufstellungsverfahren und damit auch um die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abwägung. Wie bereits gesagt: Der Fall geht sehr ins Detail. Dennoch sollten ihn auch diejenigen, die Baurecht nur als Pflichtfach beherrschen müssen, zumindest einmal nachvollziehend durchgearbeitet haben. Die Grundzüge der hier vermittelten Abwägungsfehlerlehre sollte jedenfalls auch der 'Pflichtfachkandidat' beherrschen. Im Übrigen kann - wie wir bald sehen werden (siehe beim 6. Halt den Seniorenresidenz-Fall) - die Frage, ob ein Bebauungsplan wirksam ist, durchaus auch einmal als Vorfrage für die Lösung von Fällen von Bedeutung sein, in denen es 'nur' um einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung geht."
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Das
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1. Halt:
Baugenehmigung und BauvorbescheidBiergarten-Fall Laserdrome-Fall Abgeflammt-Fall 2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen Mobilmachung-Fall Freudenhaus-Fall Scheunenabbruch-Fall 4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen 5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen Satellitenempfangsanlage-Fall 6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung 7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht Wolfsgehege-Fall8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht Versprochen-ist-versprochen-Fall |
Zeichnung: Dr. Nils Neumann
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim