Der baurechtliche Stadtrundgang
7. Halt: Der Nachbarstreit
in Baurecht
Seniorenresidenz Schwerpunkt: Nachbarrechtsschutz nach § 80a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO - Wirksamkeit eines Bebauungsplans - Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich - Gebot der RücksichtnahmeGunter Grossklos: "Darf ich Sie zunächst einmal mit meinem Schwiegervater, Karl Knupper, bekannt machen. Hallo Papa !? . . . offenbar ist er immer noch sauer, bitte nehmen Sie es ihm nicht übel. Der Ausgang des hier zu bearbeitenden Falles war für ihn auch zu ärgerlich. Wir können an diesem Fall jedoch einiges lernen. Zunächst zeigt er, dass für Nachbarstreitigkeiten im Baurecht insbesondere auch der einstweilige Rechtsschutz von Bedeutung ist. Wegen § 212a BauGB 'spielen' solche Fälle - wurde für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung erteilt - zumeist im Verfahren nach § 80a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO. Deren Voraussetzungen zu beherrschen ist damit gerade auch zur Lösung von baurechtlichen Klausuren wichtig. In materiellrechtlicher Hinsicht geht es zunächst wieder einmal um die Herausarbeitung drittschützender Normen des Bauplanungsrechts - hier in Zusammenhang mit § 34 BauGB -, wobei wie im letzten Fall (vgl. Wolfsgehege-Fall) auch wieder das Gebot der Rücksichtnahme von Bedeutung ist. Darüber hinaus gibt der Fall erneut Gelegenheit, die erworbenen Kenntnisse zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Bebauungsplans zu anzuwenden. Hierzu erinnere ich Sie an die bereits an dem vorhergehenden Halt (Investory-Fall) ausgeteilte Aufbauhilfe." |
Das
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1. Halt:
Baugenehmigung und BauvorbescheidBiergarten-Fall Laserdrome-Fall Abgeflammt-Fall 2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen Mobilmachung-Fall Freudenhaus-Fall Scheunenabbruch-Fall4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen 5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen Satellitenempfangsanlage-Fall 6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung 7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht Wolfsgehege-Fall8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht Versprochen-ist-versprochen-Fall |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim