Der baurechtliche Stadtrundgang

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
 

Scheunenabbruch

Schwerpunkt:  Zwangsdurchsetzung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Bauordnungsrecht - Abgrenzung Generalklausel und Beseitigungsverfügung

grosskloshelm.jpg (54000 Byte)Gunter Grossklos: "Bitte ziehen Sie vor der Fallbearbeitung die mitgebrachten Schutzhelme auf. Es geht hier nämlich im Folgenden um die zwangsweise Durchsetzung einer Abrissverfügung wegen Einsturzgefahr. Schwerpunkt des Falles ist damit das Verwaltungsvollstreckungsrecht.

Dessen Grundlagen werden in einem eigenem Abschnitt näher in dem ebenfalls von der Stadt Saarheim angebotenen polizeirechtlichen Stadtrundgang behandelt, auf den ich Sie in diesem Zusammenhang verweisen möchte. Zudem werden wir die Erfahrung des letzten Falles bestätigt sehen, dass die Beherrschung des Allgemeinen Verwaltungsrechts auch zur Lösung baurechtlicher Fälle unerlässlich ist. Und schließlich lernen wir, dass es auch bei der Anwendung der bauordnungsrechtlichen Eingriffsermächtigungen auf sorgfältige Subsumtion ankommt."

Scheunenabbruch-Fall

  Das Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:

Sammelpunkt: Begrüßung

1. Halt: Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Biergarten-Fall

Glashaus-Fall

Laserdrome-Fall

Neuer Mensch-Fall

Abgeflammt-Fall

2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung

Abgestellt-Fall

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Mobilmachung-Fall

Unschuldslamm-Fall

Himmelsstrahler-Fall

Freudenhaus-Fall

Manche-sind-gleicher-Fall

Scheunenabbruch-Fall    bauarbeiter.gif (1998 Byte)
4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen

Schwein-gehabt-Fall

5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen
Satellitenempfangsanlage-Fall

Investory-Fall

6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung

Veränderungssperre-Fall

Genug-vergnügt-Fall

7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht

Wolfsgehege-Fall

Seniorenresidenz-Fall

Sonnendeck-Fall

8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht
Versprochen-ist-versprochen-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung
 

Zeichnung: Dr. Nils Neumann

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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