Der baurechtliche Stadtrundgang
1. Halt:
Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Glashaus Schwerpunkt: Anspruchsgrundlage für Baugenehmigungen - Genehmigungsbedürftigkeit eines Vorhabens - Anwendbarkeit der §§ 29 ff. BauGB - Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich - Charakterisierung eines Gebietes nach der BauNVOGunter Grossklos: "Nachdem Sie der letzte Fall bereits mit dem Anspruch auf Baugenehmigung und dem Anwendungsbereich der §§ 29 ff. BauGB vertraut gemacht hat, dürfte der Einstieg in den nun zu bearbeitenden Fall für Sie keine Schwierigkeiten mehr bereiten - allerdings weist das sog. "vereinfachte" Baugenehmigungsverfahren doch hier einige Tücken auf. Bauplanungsrechtlich ist nun die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zu bearbeiten. Wir lernen zudem die BauNVO kennen, der auch bei den noch anstehenden Fällen eine große Bedeutung zukommen wird. " |
Das
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1. Halt:
Baugenehmigung und BauvorbescheidBiergarten-Fall Laserdrome-Fall Abgeflammt-Fall 2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen Mobilmachung-Fall Freudenhaus-Fall Scheunenabbruch-Fall4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen 5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen Satellitenempfangsanlage-Fall 6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung 7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht Wolfsgehege-Fall8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht Versprochen-ist-versprochen-Fall |
Zeichnung: Dr. Nils Neumann
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim