Der baurechtliche Stadtrundgang

1. Halt: Baugenehmigung und Bauvorbescheid
 

Glashaus

Schwerpunkt: Anspruchsgrundlage für Baugenehmigungen -  Genehmigungsbedürftigkeit eines Vorhabens - Anwendbarkeit der §§ 29 ff. BauGB - Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich - Charakterisierung eines Gebietes nach der BauNVO

Gunter Grossklos: "Nachdem Sie der letzte Fall bereits mit dem Anspruch auf Baugenehmigung und dem Anwendungsbereich der §§ 29 ff. BauGB vertraut gemacht hat, dürfte der Einstieg in den nun zu bearbeitenden Fall für Sie keine Schwierigkeiten mehr bereiten - allerdings weist das sog. "vereinfachte" Baugenehmigungsverfahren doch hier einige Tücken auf. Bauplanungsrechtlich ist nun die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zu bearbeiten. Wir lernen zudem die BauNVO kennen, der auch bei den noch anstehenden Fällen eine große Bedeutung zukommen wird. "

Glashaus-Fall

Das Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:

Sammelpunkt: Begrüßung

1. Halt: Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Biergarten-Fall

Glashaus-Fall     bauarbeiter.gif (1998 Byte)

Laserdrome-Fall

Neuer Mensch-Fall

Abgeflammt-Fall

2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung

Abgestellt-Fall

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Mobilmachung-Fall

Unschuldslamm-Fall

Himmelsstrahler-Fall

Freudenhaus-Fall

Manche-sind-gleicher-Fall

Scheunenabbruch-Fall
4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen

Schwein-gehabt-Fall

5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen

Satellitenempfangsanlage-Fall

Investory-Fall

6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung

Veränderungssperre-Fall

Genug-vergnügt-Fall

7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht

Wolfsgehege-Fall

Seniorenresidenz-Fall

Sonnendeck-Fall

8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht
Versprochen-ist-versprochen-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung
 


Zeichnung: Dr. Nils Neumann

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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