Der baurechtliche Stadtrundgang
3.
Halt:
Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Mobilmachung Schwerpunkt: Ermächtigungsgrundlage und Voraussetzungen bauordnungsrechtlicher Maßnahmen - Begriff der baulichen Anlage - Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich Gunter Grossklos: "Nachdem wir bisher immer die Konstellation behandelt haben, in der der Bauherr von der Behörde eine Genehmigung verlangt, wenden wir uns nunmehr den Fällen zu, in denen die Bauaufsichtsbehörde repressiv gegen baurechtliche Missstände vorgeht. Der hier zu bearbeitende Fall führt in die bauordnungsrechtlichen Instrumentarien und deren Voraussetzungen ein. Er beschäftigt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bauaufsichtsbehörde eine Beseitigung von Wohnwagen erreichen kann, die zu Ausstellungszwecken auf dem eigens hierfür hergerichteten Grundstück hinter dem Wohnhaus aufgestellt wurden. Es wird sich zeigen, dass Fälle, in denen die bauordnungsrechtlichen Verfügungen eine Rolle spielen, nach ganz ähnlichen 'Regeln' ablaufen wie Fälle aus dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht."
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1. Halt:
Baugenehmigung und BauvorbescheidBiergarten-Fall Laserdrome-Fall Abgeflammt-Fall 2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen Mobilmachung-Fall Freudenhaus-Fall Scheunenabbruch-Fall4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen 5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen Satellitenempfangsanlage-Fall 6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung 7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht Wolfsgehege-Fall8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht Versprochen-ist-versprochen-Fall |
Zeichnung: Dr. Nils Neumann
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim