Der baurechtliche Stadtrundgang

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
 

Mobilmachung

Schwerpunkt:  Ermächtigungsgrundlage und Voraussetzungen bauordnungsrechtlicher Maßnahmen - Begriff der baulichen Anlage - Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich

Gunter Grossklos"Nachdem wir bisher immer die Konstellation behandelt haben, in der der Bauherr von der Behörde eine Genehmigung verlangt, wenden wir uns nunmehr den Fällen zu, in denen die Bauaufsichtsbehörde repressiv gegen baurechtliche Missstände vorgeht.

Der hier zu bearbeitende Fall führt in die bauordnungsrechtlichen Instrumentarien und deren Voraussetzungen ein. Er beschäftigt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bauaufsichtsbehörde eine Beseitigung von Wohnwagen erreichen kann, die zu Ausstellungszwecken auf dem eigens hierfür hergerichteten Grundstück hinter dem Wohnhaus aufgestellt wurden.

Es wird sich zeigen, dass Fälle, in denen die bauordnungsrechtlichen Verfügungen eine Rolle spielen, nach ganz ähnlichen 'Regeln' ablaufen wie Fälle aus dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht."

 

Mobilmachung-Fall

Das Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:

Sammelpunkt: Begrüßung

1. Halt: Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Biergarten-Fall

Glashaus-Fall

Laserdrome-Fall

Neuer Mensch-Fall

Abgeflammt-Fall

2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung

Abgestellt-Fall

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Mobilmachung-Fall     bauarbeiter.gif (1998 Byte)

Unschuldslamm-Fall

Himmelsstrahler-Fall

Freudenhaus-Fall

Manche-sind-gleicher-Fall

Scheunenabbruch-Fall
4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen

Schwein-gehabt-Fall

5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen
Satellitenempfangsanlage-Fall

Investory-Fall

6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung

Veränderungssperre-Fall

Genug-vergnügt-Fall

7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht

Wolfsgehege-Fall

Seniorenresidenz-Fall

Sonnendeck-Fall

8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht
Versprochen-ist-versprochen-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung
 


Zeichnung: Dr. Nils Neumann

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

In Verbindung bleiben mit Saarheim auf  Facebook