Der baurechtliche Stadtrundgang
3.
Halt:
Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Freudenhaus Schwerpunkt: Tatbestandsvoraussetzungen einer Abriss- oder Beseitigungsverfügung - Begründungspflicht und Ermessenskontrolle bei "intendiertem Ermessen" - Inanspruchnahme des Eigentümers bei Vermietung - Zulässigkeit eines Bauvorhabens im AußenbereichGunter
Grossklos: "In diesem Fall behandeln wir erneut die
Voraussetzungen einer Abrissverfügung, wobei ein Schwerpunkt des Falles
in der Prüfung liegt, welche Anforderungen eigentlich an die
Ermessensausübung durch die Bauaufsichtsbehörde zu stellen sind.
Insbesondere zu diesen Fällen hat die Rechtsprechung die Rechtsfigur
des 'intendierten Ermessens' entwickelt, die sie kennen sollten.
Weiteres Problem des Falles ist die Bestimmung desjenigen, der zum
Abriss eines Gebäudes verpflichtet werden kann,
In bauplanungsrechtlicher Hinsicht geht es schließlich um die Zulässigkeit der Errichtung eines Gebäudes im Außenbereich. Die Besonderheit des Falles liegt dabei darin, dass das fragliche Haus zugleich eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde 'beherbergt'." |
Das
Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:
1. Halt:
Baugenehmigung und BauvorbescheidBiergarten-Fall Laserdrome-Fall Abgeflammt-Fall 2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen Mobilmachung-Fall Freudenhaus-Fall4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen 5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen Satellitenempfangsanlage-Fall 6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung 7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht Wolfsgehege-Fall8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht Versprochen-ist-versprochen-Fall |
Zeichnung: Dr. Nils Neumann
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim