Der baurechtliche Stadtrundgang
3.
Halt:
Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Freudenhaus Schwerpunkt: Tatbestandsvoraussetzungen einer Abriss- oder Beseitigungsverfügung - Begründungspflicht und Ermessenskontrolle bei "intendiertem Ermessen" - Inanspruchnahme des Eigentümers bei Vermietung - Zulässigkeit eines Bauvorhabens im AußenbereichGunter Grossklos: "In diesem Fall behandeln wir erneut die Voraussetzungen einer Abrissverfügung, wobei ein Schwerpunkt des Falles in der Prüfung liegt, welche Anforderungen eigentlich an die Ermessensausübung durch die Bauaufsichtsbehörde zu stellen sind. Insbesondere zu diesen Fällen hat die Rechtsprechung die Rechtsfigur des 'intendierten Ermessens' entwickelt, die sie kennen sollten. Weiteres Problem des Falles ist die Bestimmung desjenigen, der zum Abriss eines Gebäudes verpflichtet werden kann, wenn der Eigentümer des Gebäudes dieses an einen Dritten vermietet hat. In bauplanungsrechtlicher Hinsicht geht es schließlich um die Zulässigkeit der Errichtung eines Gebäudes im Außenbereich. Die Besonderheit des Falles liegt dabei darin, dass das fragliche Haus zugleich eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde 'beherbergt'." |
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1. Halt:
Baugenehmigung und BauvorbescheidBiergarten-Fall Laserdrome-Fall Abgeflammt-Fall 2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen Mobilmachung-Fall Freudenhaus-Fall Scheunenabbruch-Fall4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen 5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen Satellitenempfangsanlage-Fall 6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung 7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht Wolfsgehege-Fall8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht Versprochen-ist-versprochen-Fall |
Zeichnung: Dr. Nils Neumann
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim