Polizeirechtlicher Stadtrundgang
12.
Halt: Polizeiverordnung
Leinen Los Schwerpunkt: Voraussetzungen einer Polizeiverordnung - Maßnahmen zur vorbeugenden Gefahrenabwehr ("Gefahrenvorsorge") - Hundeanleinverordnung - AnleinzwangPeter Prinz: "Nachdem wir bisher nahezu durchgängig als Handlungsformen des polizeilichen Handelns nur den Verwaltungsakt und rein tatsächliches Handeln in den Blick genommen haben, wollen wir uns am Schluss unseres Rundgangs noch den - in der Praxis weniger bedeutsamen - weiteren Handlungsformen des polizeilichen Handelns widmen. Dies ist zunächst die Handlungsform der Polizeiverordnung, die im Saarland in den §§ 59 ff. SPolG geregelt ist. In allen Bundesländern gibt es aber vergleichbare Verordnungsermächtigungen. Gegenstand dieses Falles ist die Durchsetzung und Wirksamkeit einer Polizeiverordnung, die einen Leinenzwang für Hunde anordnet. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Polizeiverordnung erfolgt hier im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der von mir auferlegten Anleinverpflichtung. In einem solchen Fall kann auf Grund der vielfach notwendigen Inzident-Prüfungen der Prüfungsaufbau eine ganz erhebliche Komplexität erreichen. Es ist daher außerordentlich wichtig, dass man sich genau vergewissert, warum was wo geprüft wird. In den letzten Jahren ist das Instrument der Polizeiverordnung zunehmend als Mittel zur Bekämpfung sog. 'Kampfhunde' eingesetzt worden. Vielleicht sollten Sie sich bei Gelegenheit auch einmal mit den hierdurch entstehenden Problemen auseinandersetzen. Nun aber zu dem Leinen-Los-Fall." Verlaufen? Folgen Sie diesem Zeichen:
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Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei - Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim