Polizeirechtlicher Stadtrundgang
6.
Halt: Anspruch auf polizeirechtliches Einschreiten
Obdachlos Schwerpunkt: Einweisung unfreiwillig Obdachloser in eine private Wohnung - Inanspruchnahme des "Nichtstörers" zur Gefahrenabwehr - vorläufiger RechtsschutzNathalie Neuschwander: "Bislang haben wir uns stets mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die Ortspolizeibehörde Maßnahmen erlassen darf und wie sich der Bürger hiergegen wehren kann. In diesem Fall begehrt dagegen ein Bürger, nämlich Hanjo Pechstein, polizeiliches Einschreiten. Pechstein befindet sich in der misslichen Lage, dass die von ihm und seiner achtköpfigen Familie bewohnte Wohnung durch den Vermieter Dr. Lautstark aufgrund Zahlungsverzugs gekündigt wurde und nun die Räumung durch den Gerichtsvollzieher bevorsteht. Wegen seiner derzeitigen finanziellen Lage kann sich Pechstein aber keine andere Wohnung leisten und befürchtet, obdachlos zu werden. Um dies zu verhindern, wendet er sich an den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde mit der Bitte, ihn wieder in die von ihm zuvor gemietete Wohnung einzuweisen. Im Schwerpunkt müssen Sie sich in diesem Fall mit der Frage befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einweisung seitens der Ortspolizeibehörde in eine private Wohnung möglich ist und ob Pechstein hierauf einen Anspruch hat. Bei dieser Gelegenheit werden Sie sich auch dem vorläufigen Rechtsschutz widmen müssen. Schließlich ist die Familie Pechstein auf ein schnelles Handeln angewiesen. Nun aber zum Obdachlos-Fall." Verlaufen? Folgen Sie diesem Zeichen:
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1.
Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei
- Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim