Sezessionskrieg
© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim
Oskar Obenauf stand am Fenster im Dienstzimmer des Saarheimer Oberbürgermeisters und erinnerte sich:
Um der zunehmenden Destabilisierung der staatlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland, die auch durch den stetigen, von den "etablierten Parteien" kaum noch aufzuhaltenen Aufstieg des "Bündnisses Rechtschaffender, Aufrechter und Unabhängiger Nationalisten - BRAUN" in der Wählergunst bedingt ist, hat die noch von der Koalition der Christlich-Liberalen Partei (CLP) und den BUNTEN getragene Bundesregierung auf Anraten namhafter Verwaltungswissenschaftler und Ökonomen die Umstrukturierung der Bundesrepublik nach betriebswirtschaftlichen Vorbildern beschlossen. Hiermit, so Bundeskanzlerin Gräfin Margrit von Eisen in ihrer Regierungserklärung, könnten die Wählerinnen und Wähler von den eigentlich zu lösenden Problemen abgelenkt werden, so dass es der CLP gelingen werde, bei der demnächst anstehenden Bundestagswahl deren Vertrauen zurückzugewinnen. Teil dieser Umstrukturierung sollte die Einführung eines "schlanken Föderalismus" vor allem mit dem Ziel sein, die Zahl der Bundesländer deutlich zu verringern (und damit auch die Anzahl der Länder, in denen das BRAUN die absolute Mehrheit erzielen kann). In einem ersten Schritt sollte das Saarland mit Rheinland-Pfalz zu dem neuen Bundesland Rheinsaarland-Pfalz zusammengelegt werden. Der Bundestag beschloss ein entsprechendes Gesetz, das der Bevölkerung von Rheinland-Pfalz und dem Saarland zum Volksentscheid vorgelegt wurde. Trotz des Versprechens blühender Landschaften und einer massiven Werbekampagne der Bundesregierung für die Neugliederung ("Gemeinsam seid ihr stark") fiel das Ergebnis der Volksabstimmung katastrophal aus: 90% der Saarländerinnen und Saarländer stimmten gegen eine Auflösung ihres Landes, wobei sich aus Umfragen ergab, dass für diese Ablehnung weitgehend irrationale Erwägungen maßgeblich waren, etwa die Befürchtung einer strengeren Durchsetzung des Baurechts, des Verlustes hilfreicher Beziehungen und völlig unberechtigte Vorurteile gegen die Bewohner des Landes Rheinland-Pfalz.
Um dennoch ihr Projekt verwirklichen zu können, verlegte sich die Bundesregierung auf einschneidendere Maßnahmen: Sie brachte den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes nach Zuleitung an den Bundesrat in den Bundestag ein, durch das ein neuer Art. 118b GG in das Grundgesetz eingefügt werden sollte. Das Gesetz wurde mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet. Die Vertreter des Saarlandes allen voran Ministerpräsident Karlmann Urquell stimmten nicht zu. Der neue Art. 118b GG lautete:
"Die Neugliederung in dem die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland umfassenden Gebiet kann abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 durch Bundesgesetz erfolgen, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf."
Noch bevor das in Art. 118b GG vorgesehene Bundesgesetz erlassen werden konnte, beschloss der Saarländische Landtag einstimmig die Selbstauflösung nach Art. 69 der Saarländischen Verfassung, weil die Saarländerinnen und Saarländer diesem Landtag kein Mandat für die "Abwicklung" des Saarlandes gegeben hätten. In den anschließenden Neuwahlen wurde mit überwältigender Mehrheit die Partei "Saarland den Saarländern S. D. S." gewählt, die sich als Reaktion auf den neuen Art. 118b GG spontan gebildet und deren Vorsitz Oskar Obenauf, bisher Oberbürgermeister der Stadt Saarheim, übernommen hatte. Obenauf wurde auch zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Entsprechend dem Wahlprogramm der S. D. S. beschloss der neue Saarländische Landtag mit 49 zu 2 Stimmen den Austritt des Saarlandes aus der Bundesrepublik Deutschland. Oskar Obenauf verkündete daraufhin vom Fenster des Saarländischen Landtages die Republik Saar. Die im Saarland stationierten Bundeswehrsoldaten und die im Saarland stationierten Einheiten der Bundespolizei wurden aufgefordert, entweder den Streitkräften der neuen Republik beizutreten oder das Saarland binnen Jahresfrist zu verlassen; die saarländische Vollzugspolizei wurde angewiesen, die Grenzen des Saarlandes zu sichern und Schlagbäume zu errichten.
Die Bundeskanzlerin hielt es allerdings für ausgeschlossen, dass ein Land einfach aus dem Bund austreten könne, wenn es mit der Politik der Bundesregierung nicht einverstanden sei. Dies bedrohe den Bestand des Bundes. Um zu gewährleisten, dass das Saarland im Bund verbleibt, veranlasste sie daher einen Beschluss der Bundesregierung, nach dem sich die Polizeikräfte des Saarlandes den Weisungen der Bundesregierung zu unterstellen hätten.
Allerdings weigerten sich die saarländischen Polizeikräfte - die sich mittlerweile als Kern der saarländischen Streitkräfte betrachteten -, den Weisungen der Bundesregierung zu folgen. Polizeikräften der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, die daraufhin auf Beschluss der Bundesregierung im Saarland zum Einsatz kommen sollten, war es aufgrund der mittlerweile gut gesicherten saarländischen Grenzen nicht möglich, in das Saarland zu gelangen. Als die Bundesregierung schließlich den Einsatz der im Saarland stationierten Bundespolizeieinheiten beschloss, wurden diese von den saarländischen Streitkräften eingekesselt, entwaffnet und nach Rheinland-Pfalz abgeschoben. Dies wurde vor allem dadurch ermöglicht, dass zahlreiche aus dem Saarland stammende Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamte zuvor den saarländischen Streitkräften beigetreten waren.
Von diesem Erfolg ermutigt, verkündete Ministerpräsident Obenauf, dass sich die saarländische Bevölkerung notfalls mit Waffengewalt gegen einen neuerlichen "Anschluss" an die Bundesrepublik wehren würde. Daraufhin beschloss die Bundesregierung, nunmehr die Bundeswehr gegen die saarländischen Streitkräfte einzusetzen. Bundesverteidigungsministerin Ursula Krant-Karpfenfänger gab den im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg stationierten Bundeswehreinheiten den Befehl, den Widerstand der saarländischen Streitkräfte mit Waffengewalt zu brechen.
Diese Aufgabe erwies sich jedoch als unerwartet schwierig, weil sich mittlerweile auch einzelne Truppenteile der Bundeswehr unter Führung des aufgrund seines Einsatzes im II. Bordurienkrieg kampferprobten, von Obenauf zum Oberkommandierenden der saarländischen Streitkräfte ernannten Siegfried Schlag auf die Seite des Saarlandes gestellt hatten. Die regulären Truppen der Bundeswehr konnten zwar anfänglich einige Erfolge erzielen und sowohl den Saarländischen Landtag als auch die Staatskanzlei besetzen, aber dann bildeten sich auf einen Aufruf Oskar Obenaufs hin, der sich im Saarheimer Rathaus verschanzt hatte, im gesamten Saarland bewaffnete Widerstandsgruppen, die der Bundeswehr alsbald empfindliche Niederlagen zufügten. Sehr bald stellte sich auch heraus, dass die saarländischen Einheiten in den verwinkelten Gassen der Saarheimer Altstadt mit Bodentruppen nicht zu überwältigen waren.
In einer Krisensitzung beschloss daher die Bundesregierung, Saarheim zu bombardieren.
Oskar Obenauf stand am Fenster im Dienstzimmer des Saarheimer Oberbürgermeisters, als die Sirenen ertönten. Schon der erste Bombeneinschlag warf ihn wie mit geballter Faust zu Boden...
... als er merkte, dass er nach einem Albtraum aus dem Bett gefallen war. Langsam dämmert ihm, was geschehen war: Nach Inkrafttreten des neuen Art. 118b GG hatte er sich im Saarheimer Ratskeller mit einigen Gleichgesinnten getroffen und über mögliche Schritte zur Erhaltung der Eigenständigkeit des Saarlandes diskutiert. Dabei waren wohl einige Gläser zu viel getrunken worden. Die erst als Witz gemeinte "Erklärung der Unabhängigkeit des Saarlandes" hatte sich in den Köpfen der Beteiligten festgesetzt und damit auch in Obenaufs Traum. Ernüchtert nimmt er zur Kenntnis, dass der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Pitt Burger auf einer Pressekonferenz Bundeskanzlerin Gräfin von Eisen zu einer baldigen Umsetzung des Art. 118b GG drängt, was von führenden Vertretern aus Politik und Wirtschaft sofort unterstützt wird. Daher bittet Obenauf Sie zu klären,
ob Art. 118b GG wirksam in das Grundgesetz eingefügt wurde;
ob der Bund im Falle eines Austrittes des Saarlandes aus der Bundesrepublik so vorgehen dürfte, wie er es in Obenaufs Traum getan hat, also insbesondere in vergleichbarer Situation auch saarländische Städte bombardieren dürfte.
Beachten Sie bitte für die Lösung des Falles auch diesen Bearbeitervermerk zur ursprünglichen Fassung (von 1949) des Art. 23 und des Art. 29 GG. Gehen Sie jedoch nicht auf die Frage ein, ob eine Sezession des Saarlandes von der Bundesrepublik auch zur Folge hätte, dass das Gebiet des Saarlandes nicht mehr zur Europäischen Union gehören würde.