"Saarheim Kommunal"
6.
Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten - Wasser-Fall
Edith Crémant: "Wo wir gerade von Quierbrück sprechen, unser Großgrundbesitzer Karl Knupper (hätte der damals nicht so reich geheiratet, stünde er heute finanziell auch nicht so groß da...) hatte einmal wieder Probleme mit der Abwasserbeseitigung auf seinem Grundstück - das kennen wir ja schon aus dem 2. Halt unserer Führung. An diesem Fall hier können Sie nun sehen, wie sehr auch das allgemeine Verwaltungsrecht in die Tätigkeit unserer Gemeindeorgane, hier unseres Oberbürgermeisters, hineinragt. Streifen werden wir dabei Fragen nach dem rechtmäßigen Handeln des Bürgermeisters nach außen, gegenüber dem Bürger, und uns dabei insbesondere mit § 59 KSVG beschäftigen." Weiter zum Wasser-Fall
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1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim