"Saarheim Kommunal"
10.
Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle - Sanitäter-Fall [2. Frage]
Edith Crémant: "Meine lieben Damen und Herren, da für mich der Rundgang hier endet, genehmige ich mir ein Schlückchen von meinem Namensvetter, schließlich haben wir nun eine lange Tour durch unser Rathaus und die Geschichten und Probleme der Stadt hinter uns und ich darf mich bereits jetzt von Ihnen verabschieden und Ihnen für Ihr Interesse und Ihr Durchhaltevermögen danken. Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu diesem letzten Fall sagen: den Fall kennen Sie ja bereits von unserem 3. Halt. Nun gilt es, sich der Frage 2 zu widmen, nämlich den Rechtschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegenüber der Widerspruchsbehörde, wenn diese sich in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde über die Grenzen der ihr erlaubten Rechtskontrolle hinweggesetzt hat. Besteht die Möglichkeit, von der Widerspruchsbehörde die Aufhebung ihres Widerspruchsbescheides zu verlangen? Wenn ja, wie sieht die dafür statthafte Klageart aus? Woraus ergibt sich eine Klagebefugnis der Gemeinde? Beantworten Sie diese Fragen und Sie stehen vor der letzten Hürde dieser Führung: der Kommunalverfassungsbeschwerde und meinem völlig erledigten Herrn Kollegen Oskar Obenauf. Au revoir."
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1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung 2. Halt: Öffentliche Einrichtungen 3. Halt: Subventionen 4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung 5. Halt: Finanzen 6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 7. Halt: Gemeindebedienstete 8. Halt: Satzungen der Gemeinde 9. Halt: Kommunalaufsicht 10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle 11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde |
Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim