© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

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Dieser Wegweiser soll Ihnen helfen, die Saarheimer Fälle zu finden, die bestimmte verfassungsprozessuale Probleme behandeln, wie sie auch in anderen Übungs- und Examensarbeiten "abgefragt" werden können.

Dabei werden im Abschnitt A zunächst Rechtsfragen aufgelistet, die sich bei allen verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten stellen können und die sich damit im Wesentlichen auf die Allgemeinen Prozessgrundsätze des Verfassungsprozessrechts und damit insbesondere auf die "Allgemeinen Verfahrensvorschriften des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des BVerfGG (§§ 17 bis 35 BVerfGG) beziehen.

Im Abschnitt B geht es dann um die einzelnen Verfahrensarten, die in den Saarheimer Fällen behandelt werden, nämlich


A) Allgemeines (insbes. zu allgemeinen verfassungsprozessualen Grundsätzen und den §§ 17 bis 35 BVerfGG)
  • Geschichte des Verfassungsprozessrechts in Deutschland
Siehe hierzu diese (kleine) Aufstellung "historischer" verfassungsprozessualer Entscheidungen des Reichsgerichts und des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich
  • Ergänzung des BVerfGG durch allgemeine Prozessrechtsgrundsätze
Superrevision
  • Auslegung von verfassungsprozessualen Anträgen
Bahnreform; Sondergericht; Todesstrafe
  • Prozessuale Rechtstellung eines Antragstellers, der sich dagegen wehrt, durch die angegriffene Maßnahme seiner Existenz/Verfahrensfähigkeit beraubt worden zu sein
Gleichgeschaltet (Rechtstellung einer aufgelösten politischen Partei im Organstreitverfahren)
  • Prozessvertretung (§ 22 BVerfGG)
The Rock
  • Verhältnis des BVerfG zum EuGH

Siehe bei B I und C (dort insbesondere zur "Arbeitsteilung" beim Grundrechtsschutz) dieser Anmerkung

Freigesetzt, Kriegsspielzeug; Saarheimer Verträge

  • Vorlagepflicht des BVerfG nach Art. 267 Abs. 3 AEUV?
Freigesetzt
  • Entscheidungstenor bei verfassungswidrigen Normen (§ 78, § 82 Abs. 3, § 95 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG)
Nichtigkeitserklärung als Normalfall: Todesstrafe

Unvereinbarkeitserklärung als Sonderfall: Strickliesel

  • Einstweilige Anordnung (§ 32 BVerfGG)
Der Fall Saumann (Zulässigkeit und Begründetheit einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren; Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache)
  • Vollstreckung verfassungsgerichtlicher Urteile (§ 35 BVerfGG) 
The Rock
  • Verfassungsprozessrecht des Saarlandes
Aufgerundet; An die Kette gelegt; Südumfahrung Saarheim
B) Die einzelnen Verfahrensarten

Organstreitverfahren [I], Bund-Länder-Streitigkeiten [II], Abstrakte Normenkontrolle [III], Individualverfassungsbeschwerde [IV], Kommunalverfassungsbeschwerde [V]

I. Organstreitverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 13 Nr. 5, §§ 63 ff. BVerfGG)

Allgemeines [1], Beteiligtenfähigkeit von Antragsteller und Antragsgegner (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG) [2], Antragsgegenstand (§ 64 Abs. 1 BVerfGG)  [3], Antragsbefugnis (§ 64 Abs. 1 BVerfGG) [4], Antragsform und Antragsfrist (§ 64 Abs. 2 und Abs. 3 BVerfGG) [5], Rechtsschutzbedürfnis [6]

1. Allgemeines
  • Standardfall: Interorganstreit (Streit zwischen zwei Staatsorganen)
Chefsache I (so ist ein Organstreitverfahren in prozessual unproblematischen Fällen zu behandeln);
(entsprechender Standardfall für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: An die Kette gelegt [1. Fallfrage])
  • Oft schwieriger: Intraorganstreit (Streit zwischen Organteilen desselben Organs, i. d. R.: Parlamentsrechtliche Streitigkeiten)

Tumult im Bundestag (Streit zwischen Bundestagsabgeordneten und Bundestagspräsident);

Der Fall Saumann (1. Fallfrage: Streit zwischen Fraktionsmitglied und Bundestagsfraktion um Fraktionsausschluss)

Standardfall für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: Aufgerundet (Streit zwischen Abgeordneten und Landtag um Anerkennung als Fraktion)

  • Verhältnis des Organstreitverfahrens zu anderen Verfahrensarten
Verhältnis zur abstrakten Normenkontrolle: Gleichgeschaltet (1. Fallfrage), Leistungsorientiertes Wahlrecht (1. Fallfrage)

Verhältnis zur Individualverfassungsbeschwerde: Tumult im Bundestag (für Bundestagsabgeordneten); Geschlossene Gesellschaft (für politische Partei); Gleichgeschaltet (1. Fallfrage: für politische Partei); Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage: für Staatsbürger als Teil des Staatsvolks)

Verhältnis zu "nicht-verfassungsrechtlichen" Streitigkeiten: Der Fall Saumann - (1. Fallfrage: Streit zwischen Fraktionsmitglied und Bundestagsfraktion um Fraktionsausschluss)

An die Kette gelegt (1. Fallfrage); Aufgerundet
  • Vollstreckbarkeit verfassungsgerichtlicher Entscheidungen im Organstreitverfahren trotz Ausgestaltung als Feststellungsurteil (§ 67 BVerfGG) 
The Rock
  • Organstreitverfahren als mit einstweiliger Anordnung (§ 32 BVerfGG) sicherbarer "Streitfall"
Der Fall Saumann
2. Beteiligtenfähigkeit von Antragsteller und Antragsgegner (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG)
  • Bundestag und seine "Teile"
Bundestag insgesamt:  Bahnreform (als Antragsteller); Leistungsorientiertes Wahlrecht (als  Antragsgegner);
(für Landtag als Antragsgegner im Saarländischen Verfassungsprozessrecht: Aufgerundet)

Abgeordneter als "Teil" des Bundestags: Der Fall Saumann (1. Fallfrage); Tumult im Bundestag;
(für Landtagsabgeordnete als Antragstellerim Saarländischen Verfassungsprozessrecht: Aufgerundet)

Fraktionen als "Teil" des Bundestags: Leistungsorientiertes Wahlrecht (als Antragsteller); The Rock (als Antragsteller); Der Fall Saumann (1. Fallfrage: als Antragsgegner); Leistungsorientiertes Wahlrecht (als Antragsgegner);
(für Landtagsfraktion als Antragsteller im Saarländischen Verfassungsprozessrecht: An die Kette gelegt (1. Fallfrage)

Bundestagspräsident (als Antragsgegner): Tumult im Bundestag  

  • Bundesregierung und ihre "Teile"
Bundesregierung insgesamtZu Tisch bei Petra Prächtle (als Antragsteller)

Bundeskanzler: Chefsache (1.Fallfrage: als Antragsteller);  The Rock (als Antragsgegner)
(für Ministerpräsidenten als Antragsgegner im Saarländischen Verfassungsprozessrecht: An die Kette gelegt [1. Fallfrage])

Vom Bundestag gewählter, vom Bundespräsident aber noch nicht ernannter Kanzlerkandidat, Art. 63 Abs. 2 Satz 2 GG): Chefsache II

  • Bundesrat und seine "Teile"
Bundesrat insgesamt:  Gleichgeschaltet (Erste Fallfrage: als Antragsgegner)

Bundesratspräsident (als Vertreter des Bundespräsidenten nach Art. 57 GG): Bahnreform

  • Bundespräsident 
Als Antragsgegner: Chefsache (1. Fallfrage); Chefsache II; The Rock; Zu Tisch bei Petra Prächtle

Problem der Zurechung des Verhaltens des Bundesratspräsidenten bei Handeln für den Bundespräsidenten im Fall des Art. 57 GG:  Bahnreform

  • Verhältnis von Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG zu § 63 BVerfGG und Begriff des "anderen Beteiligten"
Politische Parteien als "andere Beteiligte": Gleichgeschaltet (Erste Fallfrage)

"Wahlbürger" als "anderer Beteiligter":  Leistungsorientiertes Wahlrecht (Antrag von Frau Körnli)

"Fraktionen" als "andere Beteiligte": Leistungsorientiertes Wahlrecht (als Antragsteller); The Rock (als Antragsteller); Der Fall Saumann (1. Fallfrage: als Antragsgegner); Leistungsorientiertes Wahlrecht (als Antragsgegner);

Anforderungen an ein "Verfassungsorgan"/"Staatsorgan": Chefsache (2. Fallfrage: "Gewählter" i.S.d. Art. 63 Abs. 2 Satz 2 GG); Zu Tisch bei Petra Prächtle (Frau des Bundespräsidenten)

3. Antragsgegenstand (§ 64 Abs. 1 BVerfGG)
  • Ausgestaltung des Organstreitverfahrens als kontradiktorisches Verfahren in § 64 BVerfGG trotz anderslautenden Wortlauts des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG
Behandlung des Problems in unproblematischen Fällen, in denen sich der Antragsteller gegen eine konkrete Maßnahme/ein konkretes Unterlassen des Antragsgegners wehrt und nicht nur eine Rechtsfrage "abstrakt" klären lassen will: Bahnreform; Chefsache (1. Fallfrage); Chefsache II
  • Notwendigkeit der Zurechenbarkeit der "Maßnahme" zum Antragsgegner
Jeweils zu "Gesetzgebungsakten": Gleichgeschaltet; Leistungsorientiertes Wahlrecht

Für Maßnahme des Bundestagspräsidenten: Tumult im Bundestag

  • Notwendigkeit der "verfassungsrechtlichen Natur" der Maßnahme
Der Fall Saumann; The Rock
  • Erforderlichkeit der Rechtserheblichkeit der Maßnahme
Tumult im Bundestag
  • Gesetze bzw. Akte im Gesetzgebungsverfahren  als "Maßnahmen" i. S. d. § 64 BVerfGG
Gleichgeschaltet; Leistungsorientiertes Wahlrecht
  • Schwierigkeiten bei der Bestimmung der anzugreifenden Maßnahme
Zu Tisch bei Petra Prächtle
4. Antragsbefugnis (§ 64 Abs. 1 BVerfGG)
  • Beispiele für unproblematische Fälle:
Bahnreform; Chefsache (1. Fallfrage); Chefsache II
  • Beispiele für fehlende Antragsbefugnis:
Leistungsorientiertes Wahlrecht (1. Fallfrage); Tumult im Bundestag
  • Beispiele für problematische Fälle:
Gleichgeschaltet (Missachtung der Gewaltenteilung und des Vorbehalts des Gesetzes durch Bundeskanzler als mögliche Rechtsverletzung des Bundestages); Zu Tisch bei Petra Prächtle (Verfassungsorgantreue im Verhältnis zwischen Bundesregierung und Bundespräsident)
  • Prozessstandschaft (Geltendmachung von Rechten des Gesamtorgans durch Organteil: § 64 Abs. 1 Alt. 2 BVerfGG)
Leistungsorientiertes Wahlrecht (1. Fallfrage)

(für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: An die Kette gelegt [1. Fallfrage]

  • Unterscheidung zwischen der (im Organstreitverfahren nicht möglichen) Durchsetzung von Grundrechten (dem Organwalter persönlich zustehenden Rechten) und den im Organstreitverfahren durchsetzbaren "Organrechten"
Gleichgeschaltet; Tumult im Bundestag

(für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: Aufgerundet)

  • Herleitung von Rechten aus dem Abgeordnetenstatus (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG)
Der Fall Saumann; Tumult im Bundestag

(für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: Aufgerundet)

  • Besonderheiten bei Berufung auf Art. 21 GG 
Gleichgeschaltet

(für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: Aufgerundet)

5. Antragsform und Antragsfrist (§ 64 Abs. 2 und Abs. 3 BVerfGG)
  • Normalfall
Bahnreform, Chefsache II (so sind die Form- und Fristerfordernisse in unproblematischen Fällen zu behandeln)
  • Begründungserfordernis nach § 64 Abs. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 BVerfGG
Zu Tisch bei Petra Prächtle
  • Fristbeginn bei Gesetzesbeschlüssen (Inkrafttreten/Veröffentlichung)
Gleichgeschaltet
  • Fristbeginn bei Verletzung andauernder Verhaltens- und Unterlassungspflichten
Zu Tisch bei Petra Prächtle
6. Rechtsschutzbedürfnis
  • Wiederholungsgefahr ausreichend
Chefsache II
II. Bund-Länder-Streitigkeiten (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 und 4 GG, § 13 Nr. 7 und 8, §§ 68 BVerfGG)

Allgemeines (1) Beteiligtenfähigkeit von Antragsteller und Antragsgegner (§ 68 BVerfGG) [2], Antragsgegenstand (§ 69 i.V.m. § 64 Abs. 1 BVerfGG)  [3], Antragsbefugnis (§ 69 i.V.m. § 64 Abs. 1 BVerfGG) [4], Antragsform und Antragsfrist (§ 69 i.V.m. § 64 Abs. 2 und Abs. 3 BVerfGG) [5]

1. Allgemeines
  • Verhältnis des Bund-Länder-Streitverfahrens nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG zu anderen Verfahrensarten
Verhältnis zur abstrakten Normenkontrolle: An die Kette gelegt (2. Fallfrage); Luftangriff

Verhältnis zu "nicht-verfassungsrechtlichen" Bund-Länder-Streitigkeiten: Superrevision

Verhältnis zur Individualverfassungsbeschwerde: Superrevision

2. Beteiligtenfähigkeit von Antragsteller und Antragsgegner (§ 68 BVerfGG)
  • Antrag eines Landes (der Landesregierung) gerichtet gegen den Bund
Luftangriff (Land); Superrevision
  • Antrag des Bundes (der Bundesregierung) gerichtet gegen ein Land
 An die Kette gelegt (2. Frage)
3. Tauglicher Bund-Länder-Streitgegenstand (§ 69 i.V.m. § 64 Abs. 1 BVerfGG)
  • Ausgestaltung des Bund-Länder-Streitverfahrens als kontradiktorisches Verfahren in § 69 i.V.m. § 64 Abs. 1 BVerfGG trotz anderslautenden Wortlauts des Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG
Behandlung des Problems in unproblematischen Fällen, in denen sich der Antragsteller gegen eine konkrete Maßnahme/ein konkretes Unterlassen des Antragsgegners wehrt und nicht nur eine Rechtsfrage "abstrakt" klären lassen will: An die Kette gelegt (2. Fallfrage)
  • Notwendigkeit der "verfassungsrechtlichen Natur" der angegriffenen Maßnahme
Superrevision
  • Gesetze bzw. Akte im Gesetzgebungsverfahren als "Maßnahme" i. S. d. § 69 i.V.m. 64 BVerfGG
     
An die Kette gelegt (2. Fallfrage: Landesgesetz); Luftangriff (Bundesgesetz)
  • Gerichtsentscheidung oder Klageerhebung als Antragsgegenstand
Superrevision
4. Antragsbefugnis (§ 69 i.V.m. § 64 Abs. 1 BVerfGG)
  • Keine "allgemeine Verfassungsaufsicht" durch Bund-Länder-Streitverfahren
An die Kette gelegt (2. Fallfrage); Luftangriff 
  • Beispiele für bestehende Antragsbefugnis
Einfache Fälle: Luftangriff (Art. 30, Art. 70 ff. und Art. 83 ff. GG); Superrevision (Art. 104a GG)

Schwierige Fälle: Luftangriff (Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 87a Abs. 2 GG)

  • Beispiele für fehlende Antragsbefugnis
Luftangriff (Beachtung der Grundrechte durch den Bund)
5. Form und Frist (§ 69 i.V.m. § 64 Abs. 3 BVerfGG)
  • Normalfall
An die Kette gelegt (2. Frage); Luftangriff
  • Problematik des Fristbeginns des Antrags auf Durchführung eines Bund-Länder-Streitverfahrens bei Klageerhebung eines Beteiligten vor dem BVerwG nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO
Superrevision
III. Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6, §§ 76 ff. BVerfGG)

Allgemeines [1] Beteiligtenfähigkeit des Antragstellers (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG) [2], Tauglicher Antragsgegenstand (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG)  [3], Antragsgrund (§ 76 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BVerfGG) [4]

1. Allgemeines
  • Verhältnis der abstrakten Normenkontrolle zu anderen Verfahrensarten
Verhältnis zur Organstreitigkeit: Gleichgeschaltet (1. Fallfrage), Leistungsorientiertes Wahlrecht (1. Fallfrage)

Verhältnis zum Bund-Länder-Streit nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG: An die Kette gelegt (2. Fallfrage); Luftangriff

2. Antragsberechtigung
  • Landesregierung
Bahnhofsapotheke Gleichgeschaltet (2. Fallfrage)
3. Tauglicher Antragsgegenstand (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG)
  • Bundesgesetz als Bundesrecht i.S.d. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG.
Bahnhofsapotheke; Gleichgeschaltet (2. Fallfrage)
4. Antragsgrund (§ 76 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BVerfGG)
  • Annahme der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz (76 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG)
Gleichgeschaltet (2. Fallfrage)
  • Lediglich Zweifel über die Vereinbarkeit von Bundesrecht mit dem Grundgesetz (Problem der Verfassungsmäßigkeit von § 76 Abs. 1 BVerfGG)
Bahnhofsapotheke  
  • (Nur) Notwendigkeit eines "Objektiven Klarstellungsinteresses"
Bahnhofsapotheke; Gleichgeschaltet (2. Fallfrage: Keine Notwendigkeit für die Landesregierung, konkrete Auswirkungen der angegriffenen Bundesnorm auf die Rechtsordnung des eigenen Landes darzulegen).
IV. Individualverfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG)

Allgemeines [1] Beschwerdefähigkeit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG - "Jedermann") [2], Beschwerdegegenstand (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG - "Akt der öffentlichen Gewalt") [3], Beschwerdebefugnis (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG - "Behauptung in seinen Grundrechten oder in seinen in Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103 und 104 GG genannten Rechte verletzt zu sein") [4], Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) [5], Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 BVerfGG - analog) [6], Beschwerdefrist (§ 93 BVerfGG) [7], Rechtsschutzbedürfnis [8], Aufbau der Begründetheitsprüfung bei einer Verfassungsbeschwerde [9]

1. Allgemeines
  • Standardfall einer gegen ein Bundesgesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde
High ist okay, Kriegsspielzeug (so ist die Zulässigkeitsprüfung der Verfassungsbeschwerde in insoweit [weitgehend] unproblematischen Fällen zu behandeln)
  • Standardfall einer gegen eine Gerichtsentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde
Amanda-Affaire (2. Fallfrage - so ist die Zulässigkeitsprüfung der Verfassungsbeschwerde in insoweit [weitgehend] unproblematischen Fällen zu behandeln); Freigesetzt
  • Besonderheiten bei Verfassungsbeschwerden gegen Exekutivmaßnahmen und Gerichtsurteilen, insbesondere bei "Entscheidungsketten"
Siehe hierzu diesen Hinweis zur Zulässigkeit und diesen Hinweis zur Begründetheit
  • Verhältnis der Individualverfassungsbeschwerde zu anderen Verfahrensarten
Verhältnis zum Wahlprüfungsverfahren (Art. 41 GG i.V.m. §§ 1 ff. Wahlprüfungsgesetz, § 13 Nr. 3, §§ 48 ff. BVerfGG ): Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage)

Verhältnis zur Organstreitigkeit: Tumult im Bundestag (für Bundestagsabgeordneten); Geschlossene Gesellschaft (für politische Partei); Gleichgeschaltet (1. Fallfrage: für politische Partei); Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage: für Staatsbürger als Teil des Staatsvolks);

Verhältnis zur Kommunalverfassungsbeschwerde: Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage) 

Verhältnis zur Vorlage nach Art. 267 AEUV: Freigesetzt; Kriegsspielzeug

  • Erhebung einer Verfassungsbeschwerde für eine (hieran gehinderte) andere Person
The Rock (2. Fallfrage)
2. Beschwerdefähigkeit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG - "Jedermann")
  • Normalfall: Deutsche volljährige natürliche Person als "Jedermann"
Freigesetzt!; Peepshow; Piätsch-Affäre

Irrelevanz einer "moralischen Grundrechtsverwirkung": The Rock (2. Fallfrage); Sondergericht

  • "Problematische" Beschwerdeführer
Minderjährige: Strickliesel

Ausländer: Todesstrafe (2. Fallfrage)

Bundestagsabgeordnete: Tumult im Bundestag (2. Fallfrage)

Staatsbürger als "Wahlbürger": Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage)

Erhebung einer Verfassungsbeschwerde für eine (hieran gehinderte) andere Person: The Rock (2. Fallfrage)

Inländische juristische Person des Privatrechts: Amanda-Affäre (2. Fallfrage); High ist okay; Kriegsspielzeug

Juristische Person des öffentlichen Rechts: Superrevision (Land); Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage: Gemeinde).

Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts: Wem die Stunde schlägt

Politische Partei i.S.d. Art. 21 GG: Geschlossene Gesellschaft

3. Beschwerdegegenstand (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG - "Akt der öffentlichen Gewalt")
  • Bundesgesetz als Beschwerdegegenstand
High ist okay; Kriegsspielzeug; Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage); Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)
  • Völkerrechtlicher Vertrag bzw. Zustimmungsgesetz zum Völkerrechtlichen Vertrag (Art. 59 Abs. 2 GG) als Beschwerdegegenstand
Saarheimer Verträge
  • Akte der Europäischen Union als Beschwerdegegenstand
Siehe bei C I dieser Anmerkung
  • "EU-Richtlinienumsetzungsgesetze" und unionsrechtswidrige Gesetze als Beschwerdegegenstand
Siehe bei C II dieser Anmerkung

Kriegsspielzeug

  • "Regierungsakt" als Beschwerdegegenstand
Piätsch-Affäre; The Rock (2. Fallfrage)
  • Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen als Beschwerdegegenstände
Einfacher Fall: Geschlossene Gesellschaft; Sondergericht

Möglichkeit der inzidenten Rüge der Verfassungswidrigkeit des der Entscheidung zu Grunde liegenden Gesetzes: Sondergericht; Todesstrafe (1. Fallfrage); ferner Strickliesel (1. Fallfrage)

Problem der Rüge der Unvereinbarkeit der angegriffenen Entscheidung mit EU-Recht: Freigesetzt; Anmerkung zum Verhältnis zwischen deutschen und Unionsgrundrechten und zur Abgrenzung ihrer Anwendungsbereiche: Materielle und prozessrechtliche Fragen

Zur Bestimmung des Beschwerdegegenstandes bei mehreren, in derselben Sache ergangenen Gerichts-(und Verwaltungs-)Entscheidungen diesen Hinweis

Verfassungsbeschwerde gegen alle in einer Angelegenheit ergangenen (Verwaltungs- und Gerichts-)Entscheidungen, die den Beschwerdeführer beschweren: Musterfälle: Peepshow; ferner Amanda-Affaire (2. Fallfrage); Wem die Stunde schlägt

Verfassungsbeschwerde nur gegen letztinstanzliche Gerichtsentscheidung, wenn auch die vorhergehenden Entscheidungen den Beschwerdeführer beschweren: Freigesetzt; Rechtschreibreform (2. Fallfrage); Strickliesel (1. Fallfrage)

Verfassungsbeschwerde nur gegen beschwerendes Urteil des Verwaltungsgerichts trotz ablehnenden (nachfolgenden) Nichzulassungsbeschlusses des OVG nach § 124 a Abs. 5 i.V.m. § 124 Abs. 2 VwGO: Strickliesel (2. Fallfrage)
 

Verfassungsbeschwerde nur gegen letztinstanzliche Gerichtsentscheidung, wenn die vorhergehenden Entscheidungen den Beschwerdeführer nicht beschweren: Geschlossene Gesellschaft

Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidungen des einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutzes: Rechtschreibreform (1. Fallfrage)

Verfassungsbeschwerde auch gegen gerichtliche "Zwischenentscheidungen": Wem die Stunde schlägt (zu Beschlüssen nach § 17a GVG)

4. Beschwerdebefugnis ((Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG - "Behauptung in seinen Grundrechten oder in seinen in Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103 und 104 GG genannten Rechte verletzt zu sein"
  • Mit der Verfassungsbeschwerde rügbare "Grundrechte" und sonstige Rechte
Art. 33 Abs. 5 GG als rügbares grundrechtsgleiches Recht: Rechtschreibreform (2. Fallfrage)

Grundrechte der EMRK als nicht (unmittelbar) rügbare Rechte: Sondergericht; Todesstrafe (1.Fallfrage)

Grundrechte der EU-Grundrechte-Charta als nicht (unmittelbar) rügbare Rechte: Freigesetzt; Kriegsspielzeug; Anmerkung zum Verhältnis zwischen deutschen und Unionsgrundrechten und zur Abgrenzung ihrer Anwendungsbereiche: Materielle und prozessrechtliche Fragen

Art. 21 GG als nicht (unmittelbar) rügbares Recht: Geschlossene Gesellschaft

Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. WRV als nicht (unmittelbar) rügbare Rechte: Wem die Stunde schlägt

Art. 102 GG als nicht (unmittelbar) rügbares Recht: Todesstrafe (1. Fallfrage)

Rechtsstaatsprinzip als nicht (unmittelbar) rügbares Recht: Sondergericht

"Volkssouveränität" (Art. 20 Abs. 2 GG) als nicht (unmittelbar) rügbares Recht: Leistungsorientiertes Wahlrecht; Saarheimer Verträge

  • Anforderungen an die Bezeichnung der gerügten Grundrechte in der Beschwerdeschrift (§ 92 BVerfGG)
Sondergericht; Todesstrafe (1. Fallfrage)
  • Beschwerdebefugnis bei Behauptung einer Grundrechtsverletzung im Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union
Beschwerdebefugnis gegenüber unmittelbar wirkenden Rechtsakten der EU siehe bei C I dieser Anmerkung

Beschwerdebefugnis gegenüber deutschen Maßnahmen, die (möglicherweise) unionsrechtswidrig bzw. der Umsetzung von EU-Recht dienen: Siehe bei C II dieser Anmerkung und Freigesetzt: Kriegsspielzeug

  • Fehlende "Möglichkeit" der Grundrechtsverletzung, wenn der Schutzbereich eines Grundrechts, dessen Verletzung gerügt wird, offensichtlich nicht betroffen ist
High ist okay; Kriegsspielzeug; Rechtschreibreform (2. Fallfrage)
  • Behauptung der Verletzung von Gleichheitsrechten
Leistungsorientiertes Wahlrecht (Wahlrechtsgleichheit); Strickliesel (2. Fallfrage: Art. 3 Abs. 1 GG)
  • Beschwerdebefugnis bei Behauptung der Verletzung von grundrechtlichen Schutzpflichten und der Nichterfüllung grundrechtlich geforderter staatlicher Leistungen
Behauptung einer Schutzpflichtverletzung: Freigesetzt

Behauptung einer Leistungspflichtverletzung: Rechtschreibreform (1. Fallfrage); Strickliesel (2. Fallfrage)

  • Beschwerdebefugnis, wenn der angegriffene Akt auch unionsrechtswidrig sein könnte
Freigesetzt; Kriegsspielzeug
  • Möglichkeit, dass unterschiedliche, in derselben Angelegenheit erlassene Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen den Beschwerdeführer in unterschiedlicher Weise in (u. U. unterschiedlichen) Grundrechten verletzen
Siehe hierzu diesen Hinweis

ferner: Peepshow; Piätsch-Affaire; Wem die Stunde schlägt

  • Erfordernis der Selbstbetroffenheit
Normalfall: Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage); Amanda-Affäre, Freigesetzt!; The Rock (2. Teil)

Problemfälle: High ist okay (Betroffenheit einer juristischen Person bei Strafnormen); Kriegsspielzeug (vom Gesetzgeber intendierte mittelbare Betroffenheit [Verkaufs- statt Produktionsverbot]) 

  • Erfordernis der gegenwärtigen Betroffenheit
Normalfall: High ist okay; Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)

Fälle fraglicher "Noch-Nicht-Betroffenheit": Kriegsspielzeug Leistungsorientiertes Wahlrecht; Rechtschreibreform (1. Fallfrage)

Fälle fraglicher "Nicht-Mehr-Betroffenheit": Amanda-Affäre; Piätsch-Affaire 

  • Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit
Normalfall: Geschlossene Gesellschaft; Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)

Unmittelbare Betroffenheit auch vor tatsächlicher Vollstreckung einer Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung: The Rock (2. Fallfrage); Sondergericht; Todesstrafe (1. Fallfrage)

Problemfälle: Kriegsspielzeug (unmittelbare Betroffenheit bei möglicherweise unionsrechtswidrigem Gesetz); Leistungsorientiertes Wahlrecht (Änderung des Stimmgewichts durch Wahlgesetz vor Bundestagswahl); Saarheimer Verträge (Beeinträchtigung deutscher Grundrechte durch Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU); Strickliesel (1. Fallfrage: Unmittelbare Betroffenheit bei Gerichtsentscheidungen über Normenkontrolle nach § 47 VwGO).

5. Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 BVerfGG)
  • Begriff des "Rechtswegs"
Rechtsweg als zu einem "Gericht" i. S. des Grundgesetzes (Art. 92, Art. 97 GG) Rechtsweg: Todesstrafe (1. Fallfrage)

"Außerordentliche Rechtsbehelfe" als Rechtswegbestandteile: Wem die Stunde schlägt

Nur zumutbare Rechtsbehelfe als Rechtswegbestandteile: The Rock (2. Fallfrage)

  • Unproblematische Fälle der Rechtswegerschöpfung
Bei Verfassungsbeschwerden gegen Bundesgesetze: High ist okay; Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage); Saarheimer Verträge; Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)

Bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen:  Amanda-Affaire (2. Fallfrage); Freigesetzt!; Rechtschreibreform (2. Fallfrage); Strickliesel (2.  Fallfrage); Todesstrafe (2. Fallfrage)

  • Bedeutung der Anhörungsrüge nach § 33a und § 311a StPO, § 321a ZPO, § 152a VwGO für die Rechtswegerschöpfung .
Allgemein Punkt IV bei diesem Hinweis

Ferner: Geschlossene Gesellschaft; Peepshow; Piätsch-Affaire; Wem die Stunde schlägt

  • Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen des einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutzes:
Rechtschreibreform (1. Fallfrage)
  • Rechtswegerschöpfung und Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht (§ 90 Abs. 3 BVerfGG)
Todesstrafe (1. Fallfrage)
  • Rechtswegerschöpfung und Verhältnis zwischen Verfahren des einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutzes zum Hauptsacheverfahren
Rechtschreibreform (1. Frage)
  • Voraussetzungen der Vorabentscheidung nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG
The Rock (2. Fallfrage)
6. Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 BVerfGG - analog)
  • Unproblematische Fälle der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

Bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen: Amanda-Affaire (2. Fallfrage); Freigesetzt!; Geschlossene Gesellschaft; Piätsch-Affaire; Rechtschreibreform (2. Fallfrage); Strickliesel (2.  Fallfrage)

  • Subsidiarität der Verfassungsbeschwerden bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen des einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutzes:
Rechtschreibreform (1. Fallfrage)
  • Subsidiarität nur, wenn auf andere Weise gerade die durch den mit der Verfassungsbeschwerde gerügte Grundrechtsverletzung "beseitigt" werden kann:
Todesstrafe (1. Fallfrage); Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage)
  • Subsidiarität der unmittelbar gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde gegenüber die Initiierung eines Vorlageverfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG
High ist okay; Kriegsspielzeug; Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage); Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)

Sonderfall: Gültigkeit der Norm steht gegenüber Beschwerdeführer rechtskräftig fest: Strickliesel (1.  Fallfrage)

  • (Keine) Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber die Initiierung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV
Kriegsspielzeug
  • Keine Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei "allgemeiner Bedeutung" i.S.d. § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (analog)
Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage); Rechtschreibreform (1. Fallfrage); Saarheimer Verträge; The Rock (2. Fallfrage)
  • Keine Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei "schweren und unabwendbaren Nachteil" für Beschwerdeführer i.S.d. § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (analog)
Unzumutbarkeit des Verstoßes gegen eine straf- und bußgeldbewehrte Rechtsnorm: High ist okay; Peepshow

Schwerer Nachteil bei besonders intensiver Grundrechtsbeeinträchtigung: The Rock (2. Fallfrage)

Schwerer Nachteil bei nicht zeitgerechtem anderweitigem Rechtsschutz: Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)

7. Beschwerdefrist (§ 93 BVerfGG)
  • Frist bei unmittelbar gegen Gesetze gerichteten Verfassungsbeschwerden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG)
High ist okay, Kriegspielzeug; Saarheimer Verträge; Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)
  • Frist bei Verfassungsbeschwerden, die gegen Exekutivmaßnahmen und Gerichtsentscheidungen gerichtet sind (§ 93 Abs. 1 BVerfGG)
Normalfall: Amanda-Affaire (2. Fallfrage); Freigesetzt!; Geschlossene Gesellschaft

Besonderheiten bei Vorliegen von "Entscheidungsketten": Peepshow Strickliesel (2. Fallfrage)

  • Besonderheiten des Fristablaufs bei Verfassungsbeschwerden gegen sog. "Zwischenentscheidungen"
Wem die Stunde schlägt
8. Rechtsschutzbedürfnis
  • Bei Verfassungsbeschwerde, die nur zur Unvereinbarkeitserklärung, nicht zur Nichtigkeitserklärung einer Norm führen wird
Strickliesel (2. Fallfrage)
9. Aufbau der Begründetheitsprüfung bei einer Verfassungsbeschwerde
  • Zum Aufbau der Begründetheitsprüfung bei einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde
Für den Regelfall der Verletzung von Freiheitsrechten siehe diesen Hinweis
  • Zum Aufbau der Begründetheitsprüfung bei einer Verfassungsbeschwerde gegen Exekutivakte und Gerichtsentscheidungen
Für den Regelfall der Verletzung von Freiheitsrechten siehe diesen Hinweis
  • Zu den Besonderheiten des Aufbaus der Begründetheitsprüfung bei behaupteter Verletzung von Gleichheitsrechten

     
Strickliesel (2. Fallfrage)
  • Zu den Besonderheiten des Aufbaus der Begründetheitsprüfung in Fällen, in denen aus den Grundrechten Ansprüche auf staatliche Leistungen bzw. Schutzpflichten hergeleitet werden
Freigesetzt; Rechtschreibreform (1. Fallfrage)
  • Zu den Besonderheiten des Aufbaus der Begründetheitsprüfung in Fällen, in denen die Verletzung (auch) von Unionsgrundrechten gerügt wird
Freigesetzt; Kriegsspielzeug

Siehe bei C III 3 dieser Anmerkung

V. Kommunalverfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, § 91 BVerfGG)
  • Abgrenzung zur  "Jedermann-Verfassungsbeschwerde" gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG
Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage: 1. Teil)
  • Verhältnis zur Kommunalverfassungsbeschwerde zu Landesverfassungsgerichten (§ 91 Satz 2 BVerfGG)
Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage: 2. Teil)

 

  • Nur Rechtsnormen als Beschwerdegegenstand
Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage: 2. Teil)

 

  • Beschwerdebefugnis: "Behauptung einer Verletzung der Vorschrift des Art. 28 GG"
Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage: 2. Teil): Reichweite des Art. 28 Abs. 2 GG/Überprüfung der Verletzung anderer Grundgesetzbestimmungen in Zusammenhang mit einer Verletzung von Art. 28 Abs. 2 GG

 

  • Beschwerdebefugnis: Notwendigkeit einer gegenwärtigen, unmittelbaren Selbstbetroffenheit?
Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage: 2. Teil)