© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler
Dieser Wegweiser soll Ihnen helfen, die Saarheimer Fälle zu finden, die bestimmte verfassungsprozessuale Probleme behandeln, wie sie auch in anderen Übungs- und Examensarbeiten "abgefragt" werden können.
Dabei werden im Abschnitt A zunächst Rechtsfragen aufgelistet, die sich bei allen verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten stellen können und die sich damit im Wesentlichen auf die Allgemeinen Prozessgrundsätze des Verfassungsprozessrechts und damit insbesondere auf die "Allgemeinen Verfahrensvorschriften des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des BVerfGG (§§ 17 bis 35 BVerfGG) beziehen.
Im Abschnitt B geht es dann um die einzelnen Verfahrensarten, die in den Saarheimer Fällen behandelt werden, nämlich
Organstreitverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 13 Nr. 5, §§ 63 ff. BVerfGG) [B I],
Bund-Länder-Streitigkeiten (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 und 4 GG, § 13 Nr. 7 und 8, §§ 68 BVerfGG) [B II],
Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6, §§ 76 ff. BVerfGG) [B III],
Individualverfassungsbeschwerden (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG) [B IV].
Kommunalverfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, § 91 BVerfGG) [B V]).
A) Allgemeines (insbes. zu allgemeinen verfassungsprozessualen Grundsätzen und den §§ 17 bis 35 BVerfGG) | |
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Siehe hierzu diese (kleine) Aufstellung "historischer" verfassungsprozessualer Entscheidungen des Reichsgerichts und des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich |
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Superrevision |
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Bahnreform; Sondergericht; Todesstrafe |
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Gleichgeschaltet (Rechtstellung einer aufgelösten politischen Partei im Organstreitverfahren) |
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The Rock |
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Siehe bei B I und C (dort insbesondere zur "Arbeitsteilung" beim Grundrechtsschutz) dieser Anmerkung |
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Freigesetzt |
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Nichtigkeitserklärung als Normalfall:
Todesstrafe Unvereinbarkeitserklärung als Sonderfall: Strickliesel |
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Der Fall Saumann (Zulässigkeit und Begründetheit einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren; Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache) |
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The Rock |
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Aufgerundet; An die Kette gelegt; Südumfahrung Saarheim |
B)
Die einzelnen Verfahrensarten
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I.
Organstreitverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 13 Nr. 5, §§ 63 ff.
BVerfGG)
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1. Allgemeines | |
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Chefsache I
(so ist ein Organstreitverfahren in prozessual unproblematischen Fällen zu
behandeln); (entsprechender Standardfall für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: An die Kette gelegt [1. Fallfrage]) |
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Tumult im Bundestag (Streit zwischen Bundestagsabgeordneten und Bundestagspräsident); Der Fall Saumann (1. Fallfrage: Streit zwischen Fraktionsmitglied und Bundestagsfraktion um Fraktionsausschluss) Standardfall für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: Aufgerundet (Streit zwischen Abgeordneten und Landtag um Anerkennung als Fraktion) |
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Verhältnis zur abstrakten Normenkontrolle:
Gleichgeschaltet (1.
Fallfrage), Leistungsorientiertes Wahlrecht (1.
Fallfrage)
Verhältnis zur Individualverfassungsbeschwerde: Tumult im Bundestag (für Bundestagsabgeordneten); Geschlossene Gesellschaft (für politische Partei); Gleichgeschaltet (1. Fallfrage: für politische Partei); Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage: für Staatsbürger als Teil des Staatsvolks) Verhältnis zu "nicht-verfassungsrechtlichen" Streitigkeiten: Der Fall Saumann - (1. Fallfrage: Streit zwischen Fraktionsmitglied und Bundestagsfraktion um Fraktionsausschluss) |
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An die Kette gelegt (1. Fallfrage); Aufgerundet |
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The Rock |
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Der Fall Saumann |
2. Beteiligtenfähigkeit von Antragsteller und Antragsgegner (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG) | |
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Bundestag insgesamt: Bahnreform
(als Antragsteller); Leistungsorientiertes Wahlrecht
(als Antragsgegner); (für Landtag als Antragsgegner im Saarländischen Verfassungsprozessrecht: Aufgerundet)
Abgeordneter als "Teil" des Bundestags: Der Fall Saumann (1.
Fallfrage);
Tumult im Bundestag; Fraktionen als "Teil" des Bundestags:
Leistungsorientiertes Wahlrecht
(als Antragsteller); The Rock (als
Antragsteller);
Der Fall Saumann (1. Fallfrage: als Antragsgegner); Leistungsorientiertes Wahlrecht
(als Antragsgegner); Bundestagspräsident (als Antragsgegner): Tumult im Bundestag |
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Bundesregierung insgesamt: Zu Tisch bei Petra Prächtle
(als Antragsteller) Bundeskanzler: Chefsache (1.Fallfrage:
als Antragsteller);
The Rock (als Antragsgegner) Vom Bundestag gewählter, vom Bundespräsident aber noch nicht ernannter Kanzlerkandidat, Art. 63 Abs. 2 Satz 2 GG): Chefsache II; |
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Bundesrat insgesamt: Gleichgeschaltet
(Erste Fallfrage: als Antragsgegner) Bundesratspräsident (als Vertreter des Bundespräsidenten nach Art. 57 GG): Bahnreform |
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Als Antragsgegner: Chefsache (1. Fallfrage); Chefsache
II; The Rock; Zu Tisch bei Petra Prächtle Problem der Zurechung des Verhaltens des Bundesratspräsidenten bei Handeln für den Bundespräsidenten im Fall des Art. 57 GG: Bahnreform |
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Politische Parteien als "andere Beteiligte":
Gleichgeschaltet (Erste
Fallfrage) "Wahlbürger" als "anderer Beteiligter": Leistungsorientiertes Wahlrecht (Antrag von Frau Körnli) "Fraktionen" als "andere Beteiligte": Leistungsorientiertes Wahlrecht (als Antragsteller); The Rock (als Antragsteller); Der Fall Saumann (1. Fallfrage: als Antragsgegner); Leistungsorientiertes Wahlrecht (als Antragsgegner); Anforderungen an ein "Verfassungsorgan"/"Staatsorgan": Chefsache (2. Fallfrage: "Gewählter" i.S.d. Art. 63 Abs. 2 Satz 2 GG); Zu Tisch bei Petra Prächtle (Frau des Bundespräsidenten) |
3. Antragsgegenstand (§ 64 Abs. 1 BVerfGG) | |
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Behandlung des Problems in unproblematischen Fällen, in denen sich der Antragsteller gegen eine konkrete Maßnahme/ein konkretes Unterlassen des Antragsgegners wehrt und nicht nur eine Rechtsfrage "abstrakt" klären lassen will: Bahnreform; Chefsache (1. Fallfrage); Chefsache II |
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Jeweils zu "Gesetzgebungsakten": Gleichgeschaltet; Leistungsorientiertes Wahlrecht
Für Maßnahme des Bundestagspräsidenten: Tumult im Bundestag |
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Der Fall Saumann; The Rock |
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Tumult im Bundestag |
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Gleichgeschaltet; Leistungsorientiertes Wahlrecht |
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Zu Tisch bei Petra Prächtle |
4. Antragsbefugnis (§ 64 Abs. 1 BVerfGG) | |
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Bahnreform; Chefsache (1. Fallfrage); Chefsache II |
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Leistungsorientiertes Wahlrecht (1. Fallfrage); Tumult im Bundestag |
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Gleichgeschaltet (Missachtung der Gewaltenteilung und des Vorbehalts des Gesetzes durch Bundeskanzler als mögliche Rechtsverletzung des Bundestages); Zu Tisch bei Petra Prächtle (Verfassungsorgantreue im Verhältnis zwischen Bundesregierung und Bundespräsident) |
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Leistungsorientiertes Wahlrecht
(1. Fallfrage)
(für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: An die Kette gelegt [1. Fallfrage] |
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Gleichgeschaltet;
Tumult im Bundestag
(für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: Aufgerundet) |
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Der Fall Saumann;
Tumult im Bundestag
(für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: Aufgerundet) |
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Gleichgeschaltet
(für Saarländisches Verfassungsprozessrecht: Aufgerundet) |
5. Antragsform und Antragsfrist (§ 64 Abs. 2 und Abs. 3 BVerfGG) | |
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Bahnreform, Chefsache II (so sind die Form- und Fristerfordernisse in unproblematischen Fällen zu behandeln) |
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Zu Tisch bei Petra Prächtle |
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Gleichgeschaltet |
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Zu Tisch bei Petra Prächtle |
6. Rechtsschutzbedürfnis | |
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Chefsache II |
II. Bund-Länder-Streitigkeiten (Art. 93 Abs. 1 Nr.
3 und 4 GG, § 13 Nr. 7 und 8, §§ 68 BVerfGG)
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1. Allgemeines | |
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Verhältnis zur abstrakten Normenkontrolle:
An die Kette gelegt (2. Fallfrage); Luftangriff Verhältnis zu "nicht-verfassungsrechtlichen" Bund-Länder-Streitigkeiten: Superrevision Verhältnis zur Individualverfassungsbeschwerde: Superrevision |
2. Beteiligtenfähigkeit von Antragsteller und Antragsgegner (§ 68 BVerfGG) | |
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Luftangriff (Land); Superrevision |
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An die Kette gelegt (2. Frage) |
3. Tauglicher Bund-Länder-Streitgegenstand (§ 69 i.V.m. § 64 Abs. 1 BVerfGG) | |
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Behandlung des Problems in unproblematischen Fällen, in denen sich der Antragsteller gegen eine konkrete Maßnahme/ein konkretes Unterlassen des Antragsgegners wehrt und nicht nur eine Rechtsfrage "abstrakt" klären lassen will: An die Kette gelegt (2. Fallfrage) |
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Superrevision |
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An die Kette gelegt (2. Fallfrage: Landesgesetz); Luftangriff (Bundesgesetz) |
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Superrevision |
4. Antragsbefugnis (§ 69 i.V.m. § 64 Abs. 1 BVerfGG) | |
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An die Kette gelegt (2. Fallfrage); Luftangriff |
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Einfache Fälle:
Luftangriff
(Art. 30, Art. 70 ff. und Art. 83 ff. GG);
Superrevision
(Art. 104a GG) Schwierige Fälle: Luftangriff (Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 87a Abs. 2 GG) |
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Luftangriff (Beachtung der Grundrechte durch den Bund) |
5. Form und Frist (§ 69 i.V.m. § 64 Abs. 3 BVerfGG) | |
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An die Kette gelegt (2. Frage); Luftangriff |
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Superrevision |
III.
Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6, §§ 76
ff. BVerfGG)
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1. Allgemeines | |
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Verhältnis zur Organstreitigkeit:
Gleichgeschaltet (1.
Fallfrage), Leistungsorientiertes Wahlrecht (1.
Fallfrage)
Verhältnis zum Bund-Länder-Streit nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG: An die Kette gelegt (2. Fallfrage); Luftangriff |
2. Antragsberechtigung | |
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Bahnhofsapotheke; Gleichgeschaltet (2. Fallfrage) |
3. Tauglicher Antragsgegenstand (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG) | |
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Bahnhofsapotheke; Gleichgeschaltet (2. Fallfrage) |
4. Antragsgrund (§ 76 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BVerfGG) | |
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Gleichgeschaltet (2. Fallfrage) |
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Bahnhofsapotheke |
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Bahnhofsapotheke; Gleichgeschaltet (2. Fallfrage: Keine Notwendigkeit für die Landesregierung, konkrete Auswirkungen der angegriffenen Bundesnorm auf die Rechtsordnung des eigenen Landes darzulegen). |
IV.
Individualverfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§
90 ff. BVerfGG)
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1. Allgemeines | |
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High ist okay, Kriegsspielzeug (so ist die Zulässigkeitsprüfung der Verfassungsbeschwerde in insoweit [weitgehend] unproblematischen Fällen zu behandeln) |
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Amanda-Affaire (2. Fallfrage - so ist die Zulässigkeitsprüfung der Verfassungsbeschwerde in insoweit [weitgehend] unproblematischen Fällen zu behandeln); Freigesetzt |
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Siehe hierzu diesen Hinweis zur Zulässigkeit und diesen Hinweis zur Begründetheit |
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Verhältnis zum Wahlprüfungsverfahren (Art. 41 GG
i.V.m. §§ 1 ff. Wahlprüfungsgesetz, § 13 Nr. 3, §§ 48 ff. BVerfGG ):
Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage) Verhältnis zur Organstreitigkeit: Tumult im Bundestag (für Bundestagsabgeordneten); Geschlossene Gesellschaft (für politische Partei); Gleichgeschaltet (1. Fallfrage: für politische Partei); Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage: für Staatsbürger als Teil des Staatsvolks); Verhältnis zur Kommunalverfassungsbeschwerde: Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage) Verhältnis zur Vorlage nach Art. 267 AEUV: Freigesetzt; Kriegsspielzeug |
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The Rock (2. Fallfrage) |
2. Beschwerdefähigkeit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG - "Jedermann") | |
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Freigesetzt!; Peepshow;
Piätsch-Affäre
Irrelevanz einer "moralischen Grundrechtsverwirkung": The Rock (2. Fallfrage); Sondergericht |
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Minderjährige:
Strickliesel
Ausländer: Todesstrafe (2. Fallfrage) Bundestagsabgeordnete: Tumult im Bundestag (2. Fallfrage) Staatsbürger als "Wahlbürger": Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage) Erhebung einer Verfassungsbeschwerde für eine (hieran gehinderte) andere Person: The Rock (2. Fallfrage) Inländische juristische Person des Privatrechts: Amanda-Affäre (2. Fallfrage); High ist okay; Kriegsspielzeug Juristische Person des öffentlichen Rechts: Superrevision (Land); Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage: Gemeinde). Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts: Wem die Stunde schlägt Politische Partei i.S.d. Art. 21 GG: Geschlossene Gesellschaft |
3. Beschwerdegegenstand (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG - "Akt der öffentlichen Gewalt") | |
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High ist okay; Kriegsspielzeug; Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage); Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage) |
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Saarheimer Verträge |
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Siehe bei C I dieser Anmerkung |
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Siehe bei C II dieser Anmerkung |
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Piätsch-Affäre; The Rock (2. Fallfrage) |
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Einfacher Fall:
Geschlossene Gesellschaft;
Sondergericht Möglichkeit der inzidenten Rüge der Verfassungswidrigkeit des der Entscheidung zu Grunde liegenden Gesetzes: Sondergericht; Todesstrafe (1. Fallfrage); ferner Strickliesel (1. Fallfrage) Problem der Rüge der Unvereinbarkeit der angegriffenen Entscheidung mit EU-Recht: Freigesetzt; Anmerkung zum Verhältnis zwischen deutschen und Unionsgrundrechten und zur Abgrenzung ihrer Anwendungsbereiche: Materielle und prozessrechtliche Fragen Zur Bestimmung des Beschwerdegegenstandes bei mehreren, in derselben Sache ergangenen Gerichts-(und Verwaltungs-)Entscheidungen diesen Hinweis Verfassungsbeschwerde gegen alle in einer Angelegenheit ergangenen (Verwaltungs- und Gerichts-)Entscheidungen, die den Beschwerdeführer beschweren: Musterfälle: Peepshow; ferner Amanda-Affaire (2. Fallfrage); Wem die Stunde schlägt Verfassungsbeschwerde nur gegen letztinstanzliche Gerichtsentscheidung, wenn auch die vorhergehenden Entscheidungen den Beschwerdeführer beschweren: Freigesetzt; Rechtschreibreform (2. Fallfrage); Strickliesel (1. Fallfrage)
Verfassungsbeschwerde nur gegen beschwerendes Urteil
des Verwaltungsgerichts trotz ablehnenden (nachfolgenden)
Nichzulassungsbeschlusses des OVG nach § 124 a Abs. 5 i.V.m.
§ 124 Abs. 2 VwGO: Strickliesel
(2. Fallfrage) Verfassungsbeschwerde nur gegen letztinstanzliche Gerichtsentscheidung, wenn die vorhergehenden Entscheidungen den Beschwerdeführer nicht beschweren: Geschlossene Gesellschaft Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidungen des einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutzes: Rechtschreibreform (1. Fallfrage) Verfassungsbeschwerde auch gegen gerichtliche "Zwischenentscheidungen": Wem die Stunde schlägt (zu Beschlüssen nach § 17a GVG) |
4. Beschwerdebefugnis ((Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG - "Behauptung in seinen Grundrechten oder in seinen in Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103 und 104 GG genannten Rechte verletzt zu sein" | |
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Art. 33 Abs. 5 GG als rügbares grundrechtsgleiches
Recht: Rechtschreibreform
(2. Fallfrage) Grundrechte der EMRK als nicht (unmittelbar) rügbare Rechte: Sondergericht; Todesstrafe (1.Fallfrage) Grundrechte der EU-Grundrechte-Charta als nicht (unmittelbar) rügbare Rechte: Freigesetzt; Kriegsspielzeug; Anmerkung zum Verhältnis zwischen deutschen und Unionsgrundrechten und zur Abgrenzung ihrer Anwendungsbereiche: Materielle und prozessrechtliche Fragen Art. 21 GG als nicht (unmittelbar) rügbares Recht: Geschlossene Gesellschaft Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. WRV als nicht (unmittelbar) rügbare Rechte: Wem die Stunde schlägt Art. 102 GG als nicht (unmittelbar) rügbares Recht: Todesstrafe (1. Fallfrage) Rechtsstaatsprinzip als nicht (unmittelbar) rügbares Recht: Sondergericht "Volkssouveränität" (Art. 20 Abs. 2 GG) als nicht (unmittelbar) rügbares Recht: Leistungsorientiertes Wahlrecht; Saarheimer Verträge |
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Sondergericht; Todesstrafe (1. Fallfrage) |
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Beschwerdebefugnis gegenüber unmittelbar wirkenden Rechtsakten der EU siehe
bei C I dieser
Anmerkung Beschwerdebefugnis gegenüber deutschen Maßnahmen, die (möglicherweise) unionsrechtswidrig bzw. der Umsetzung von EU-Recht dienen: Siehe bei C II dieser Anmerkung und Freigesetzt: Kriegsspielzeug |
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High ist okay; Kriegsspielzeug; Rechtschreibreform (2. Fallfrage) |
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Leistungsorientiertes Wahlrecht (Wahlrechtsgleichheit); Strickliesel (2. Fallfrage: Art. 3 Abs. 1 GG) |
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Behauptung einer Schutzpflichtverletzung:
Freigesetzt Behauptung einer Leistungspflichtverletzung: Rechtschreibreform (1. Fallfrage); Strickliesel (2. Fallfrage) |
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Freigesetzt; Kriegsspielzeug |
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Siehe hierzu
diesen Hinweis ferner: Peepshow; Piätsch-Affaire; Wem die Stunde schlägt |
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Normalfall: Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage);
Amanda-Affäre, Freigesetzt!;
The Rock (2. Teil)
Problemfälle: High ist okay (Betroffenheit einer juristischen Person bei Strafnormen); Kriegsspielzeug (vom Gesetzgeber intendierte mittelbare Betroffenheit [Verkaufs- statt Produktionsverbot]) |
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Normalfall: High ist okay; Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage) Fälle fraglicher "Noch-Nicht-Betroffenheit": Kriegsspielzeug; Leistungsorientiertes Wahlrecht; Rechtschreibreform (1. Fallfrage) Fälle fraglicher "Nicht-Mehr-Betroffenheit": Amanda-Affäre; Piätsch-Affaire |
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Normalfall:
Geschlossene Gesellschaft;
Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage) Unmittelbare Betroffenheit auch vor tatsächlicher Vollstreckung einer Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung: The Rock (2. Fallfrage); Sondergericht; Todesstrafe (1. Fallfrage) Problemfälle: Kriegsspielzeug (unmittelbare Betroffenheit bei möglicherweise unionsrechtswidrigem Gesetz); Leistungsorientiertes Wahlrecht (Änderung des Stimmgewichts durch Wahlgesetz vor Bundestagswahl); Saarheimer Verträge (Beeinträchtigung deutscher Grundrechte durch Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU); Strickliesel (1. Fallfrage: Unmittelbare Betroffenheit bei Gerichtsentscheidungen über Normenkontrolle nach § 47 VwGO). |
5. Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) | |
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Rechtsweg als zu einem "Gericht" i. S. des
Grundgesetzes (Art. 92, Art. 97 GG) Rechtsweg:
Todesstrafe (1. Fallfrage) "Außerordentliche Rechtsbehelfe" als Rechtswegbestandteile: Wem die Stunde schlägt Nur zumutbare Rechtsbehelfe als Rechtswegbestandteile: The Rock (2. Fallfrage) |
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Bei Verfassungsbeschwerden gegen Bundesgesetze:
High ist okay;
Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage);
Saarheimer Verträge; Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage) Bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen: Amanda-Affaire (2. Fallfrage); Freigesetzt!; Rechtschreibreform (2. Fallfrage); Strickliesel (2. Fallfrage); Todesstrafe (2. Fallfrage) |
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Allgemein
Punkt IV bei
diesem Hinweis Ferner: Geschlossene Gesellschaft; Peepshow; Piätsch-Affaire; Wem die Stunde schlägt |
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Rechtschreibreform (1. Fallfrage) |
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Todesstrafe (1. Fallfrage) |
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Rechtschreibreform (1. Frage) |
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The Rock (2. Fallfrage) |
6. Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 BVerfGG - analog) | |
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Bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen: Amanda-Affaire (2. Fallfrage); Freigesetzt!; Geschlossene Gesellschaft; Piätsch-Affaire; Rechtschreibreform (2. Fallfrage); Strickliesel (2. Fallfrage) |
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Rechtschreibreform (1. Fallfrage) |
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Todesstrafe (1. Fallfrage); Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage) |
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High ist okay;
Kriegsspielzeug;
Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage);
Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)
Sonderfall: Gültigkeit der Norm steht gegenüber Beschwerdeführer rechtskräftig fest: Strickliesel (1. Fallfrage) |
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Kriegsspielzeug |
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Leistungsorientiertes Wahlrecht (2. Fallfrage); Rechtschreibreform (1. Fallfrage); Saarheimer Verträge; The Rock (2. Fallfrage) |
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Unzumutbarkeit des Verstoßes gegen eine straf- und bußgeldbewehrte
Rechtsnorm:
High ist okay; Peepshow
Schwerer Nachteil bei besonders intensiver Grundrechtsbeeinträchtigung: The Rock (2. Fallfrage) Schwerer Nachteil bei nicht zeitgerechtem anderweitigem Rechtsschutz: Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage) |
7. Beschwerdefrist (§ 93 BVerfGG) | |
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High ist okay, Kriegspielzeug; Saarheimer Verträge; Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage) |
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Normalfall:
Amanda-Affaire (2. Fallfrage);
Freigesetzt!;
Geschlossene Gesellschaft Besonderheiten bei Vorliegen von "Entscheidungsketten": Peepshow; Strickliesel (2. Fallfrage) |
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Wem die Stunde schlägt |
8. Rechtsschutzbedürfnis | |
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Strickliesel (2. Fallfrage) |
9. Aufbau der Begründetheitsprüfung bei einer Verfassungsbeschwerde | |
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Für den Regelfall der Verletzung von Freiheitsrechten siehe diesen Hinweis |
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Für den Regelfall der Verletzung von Freiheitsrechten siehe diesen Hinweis |
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Strickliesel (2. Fallfrage) |
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Freigesetzt; Rechtschreibreform (1. Fallfrage) |
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Freigesetzt; Kriegsspielzeug |
V. Kommunalverfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, § 91 BVerfGG) | |
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Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage: 1. Teil) |
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Südumfahrung Saarheim
(1. Fallfrage: 2. Teil)
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Südumfahrung Saarheim
(1. Fallfrage: 2. Teil)
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Südumfahrung Saarheim
(1. Fallfrage: 2. Teil):
Reichweite des Art. 28 Abs. 2 GG/Überprüfung der Verletzung anderer
Grundgesetzbestimmungen in Zusammenhang mit einer Verletzung von Art. 28
Abs. 2 GG
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Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage: 2. Teil) |