© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
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Dies ermöglichte eine Koalition zwischen der CLP und der F.M.P., jedoch war - wie an anderer Stelle beschrieben - schon deren Beginn dadurch überschattet gewesen, dass Bundeskanzlerin Gräfin Margit von Eisen (die Kandidatin der CLP) entgegen der mit der F.M.P. getroffenen Koalitionsvereinbarung Dagobert Rumsweg zum Bundesminister für Verteidigung vorgeschlagen und dessen Ernennung auch mit Hilfe des BVerfG gegen den Willen des Bundespräsidenten Prächtle durchgesetzt hatte. An dieser Frage wäre die Koalition zwischen CLP und F.M.P. fast zerbrochen, jedoch setzte sich in der F.M.P. schließlich der F.M.P.-Vorsitzende Osterwoge durch, der trotz des Bruchs der Koalitionsvereinbarung durch die CLP die Fortführung der Koalition befürwortete. Der von der Abgeordneten Stillhüttler-Krächzentaler geführte Parteiflügel der F.M.P., der Rumsweg ablehnte, gab zunächst klein bei. Dies änderte sich jedoch, als der von Rumsweg angeordnete Einsatz der Bundeswehr im II. Bordurien-Krieg in einer außenpolitischen Katastrophe endete. Fast allen F.M.P.-Abgeordneten erschien nunmehr Rumsweg als Bundesverteidigungsminister untragbar, zumal er sich im entscheidenden Moment nicht vor Ort, sondern mit seiner neuen Freundin auf Mallorca befunden hatte. Da die Bundeskanzlerin aber trotzdem an ihm festhielt, kündigte die F.M.P. schließlich die Koalitionsvereinbarung, die F.M.P.-Minister traten zurück.Wir erinnern uns: Im Bundestag besteht zur Zeit folgende Verteilung der 600 Sitze:
Christlich-Liberale Partei (CLP):
274
Sozialistische Partei (SP):
263
Freiheitliche Moralpartei (F.M.P.):
31
DIE BUNTEN:
32
In dieser Situation stellt sich heraus, dass DIE BUNTEN mittlerweile durchaus Interesse an einer Koalition mit der CLP zeigen. Umgekehrt machen die auf ihrem letzten Parteitag von den BUNTEN getroffenen Beschlüsse der CLP-Führung deutlich, dass die Parteien gar nicht so weit auseinander liegen, wie bisher immer angenommen. So kommt eine Koalitionsvereinbarung zustande, nach der den BUNTEN u.a. das Justiz-, das Umwelt-, das Verkehrs- und das Gesundheitsministerium überlassen wird. Aus der Koalitionsvereinbarung ergibt sich gerade in diesen Sachbereichen auch ein deutlicher Kurswechsel gegenüber der früher von CLP und F.M.P. gemeinsam getragenen Politik, der sich etwa in dem Bestreben niederschlägt, die Deutsche Bahn AG wieder zu verstaatlichen und ein flächendeckendes Fahrverbot für Diesel-Pkw einzuführen.
In der Öffentlichkeit stößt diese Wendung der Dinge auf Überraschung. Eine Koalition zwischen CLP und den BUNTEN war nie für möglich gehalten worden. In Presse-, Rundfunk- und Fernsehkommentaren wird daher das Vorgehen der Bundeskanzlerin für höchst undemokratisch gehalten, da "der Wähler der CLP ein Mandat für eine Schwarz-Bunte-Koalition nicht gegeben habe". Deshalb haben auch zehn Abgeordnete der CLP der sogenannte "Saarheimer Kreis" Bedenken gegen diese Koalition. Sie erklären daher öffentlich, dass sie die neue Bundesregierung nur solange unterstützen würden, wie die von ihr verfolgten Ziele dem Kurs der früheren CLP/F.M.P.-Koalition entsprechen. Auch eine Neuauflage dieser Koalition sei möglich, da Bundesverteidigungsminister Rumsweg mittlerweile aus der CLP ausgetreten und als Bundesverteidigungsminister zurückgetreten sei und gemeinsam mit dem rechtskonservativen Saarheimer Verleger Dr. Lutz Lautstark das "Bündnis Rechtschaffender, Aufrechter und Unabhängiger Nationalisten - BRAUN" - eine neue Partei gegründet habe.
Daraufhin beschließen die Parteispitzen der CLP und der BUNTEN, so bald wie möglich Neuwahlen herbeizuführen, da wegen des unkalkulierbaren Stimmverhaltens der CLP-Abgeordneten des "Saarheimer Kreises" eine sinnvolle politische Arbeit in Regierung und Parlament unmöglich sei. Da kein anderer Weg zu Neuwahlen gangbar erscheint, stellt die Bundeskanzlerin im Bundestag gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG den Antrag, ihr das Vertrauen auszusprechen. Wie vorher besprochen, enthalten sich die Abgeordneten der CLP und der BUNTEN der Stimme, so dass der Antrag keine Mehrheit findet. Am nächsten Tag schlägt die Bundeskanzlerin dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen.
Bundespräsident Prächtle weigert sich jedoch, diesem Begehren zu entsprechen. Zunächst seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bundestagsauflösung nicht gegeben, da die Stellung der Vertrauensfrage ja nur eine bloße Spiegelfechterei gewesen sei, um auf diesem Umwege zu einer in der Verfassung nicht vorgesehenen Selbstauflösung des Parlaments zu kommen. Ungeachtet dessen sei zudem die jetzige politische Lage direkte Folge davon, dass die Bundeskanzlerin seinem Rat nicht gefolgt sei und unbedingt Rumsweg zum Bundesverteidigungsminister berufen musste. Nun solle sie auch mit den Konsequenzen leben. Wenn sie es nicht schaffe, ihre Fraktion zu disziplinieren, müsse sie eben bis zum regulären Wahltermin in drei Jahren eine Minderheitsregierung führen, sofern es nicht vorher zur Wahl eines neuen Bundeskanzlers komme. Auf diese Weise habe sie was er mit persönlicher Genugtuung sehe reichlich Zeit, sich zu blamieren. Aber auch unabhängig davon halte er eine Parlamentsauflösung nicht für opportun: Es sei nämlich gar nicht sicher, ob Neuwahlen zur Zeit zu einer stabilen Mehrheit führen würden. Der Abstand zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen sei extrem knapp. Fest stehe auch, dass die F.M.P. in nächster Zukunft weder mit der CLP noch mit der SP koalieren, sondern zumindest für eine Wahlperiode in der Oppositionsrolle verbleiben wolle, um zu neuer Einheit zu finden. Eine Koalition zwischen CLP und SP oder zwischen SP und den BUNTEN sei ebenfalls wegen unüberbrückbarer politischer Gegensätze auch nach den Aussagen der jeweiligen Parteivorsitzenden ausgeschlossen. Zudem sei bei einer Neuwahl nach den bisherigen Umfragen damit zu rechnen, dass neben den etablierten Parteien nun eben auch das BRAUN in den Bundestag einziehen werde. Daher sei eine stabile politische Mehrheit nur zu erwarten, wenn entweder die CLP, die SP oder die CLP/DIE BUNTEN-Koalition aufgrund der Neuwahl die absolute Mehrheit erreichen würde. Keine dieser Möglichkeiten erscheine jedoch aufgrund der demoskopischen Umfragen als wahrscheinlich, vielmehr sei mit Ergebnissen zu rechnen, die zu einem politischen Patt führen würden.
Gräfin von Eisen ist über das, was sie als "Rachsucht des Bundespräsidenten" bezeichnet, empört. Zwar sei zuzugeben, dass seine Befürchtungen über die möglichen Ergebnisse einer Neuwahl nicht völlig aus der Luft gegriffen seien. Jedoch obliege die Einschätzung der politischen Lage ihr als Bundeskanzlerin und nicht dem Bundespräsidenten. Dieser dürfe sie jedenfalls nicht aus persönlichen Motiven einfach so hängen lassen, zumal die Mehrheit der Bevölkerung und auch die Führung der SP und der F.M.P. Neuwahlen wünsche und sie beim Wähler "im Wort" stehe.
Die Bundeskanzlerin beantragt daher beim BVerfG festzustellen, dass der Bundespräsident durch die Nichtauflösung des Bundestages ihr Vorschlagsrecht aus Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt habe. Der Bundespräsident hält diesen Antrag für unzulässig, da mittlerweile mehr als 21 Tage verstrichen seien, eine Parlamentsauflösung also gar nicht mehr in Betracht komme.
Wie wird das BVerfG entscheiden?