Gleichgeschaltet
© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim
Nach
dem gescheiterten II. Bordurienkrieg erlebt die Bundesrepublik Deutschland eine bisher unbekannte politische Instabilität. Diese wird durch den Erfolg des "Bündnisses Rechtschaffender, Aufrechter und Unabhängiger Nationalisten - BRAUN" bei den letzten Landtagswahlen noch verstärkt. Das BRAUN war von dem früheren Bundesverteidigungsminister Dagobert Rumsweg, der zuvor aus der die Regierungskoalition mittragenden Christlich-Liberalen Partei (CLP) ausgetreten war, gemeinsam mit dem rechtskonservativen Saarheimer Verleger Dr. Lutz Lautstark gegründet worden. Rumsweg und Dr. Lautstark wurden daraufhin in jede Talkshow eingeladen, wo sie faktenfrei, aber publikumswirksam ihre These von der Notwendigkeit einer "Deutschen Reconquista" (von was auch immer) verbreiten durften. Eine gezielte Social-Media-Strategie und die geschickte politische Ausnutzung verschiedener ungeschickter Versuche der "etablierten Parteien" und der Medien, die Führer des BRAUN "zu stellen", taten ihr Übriges: Das BRAUN erzielte bei den letzten Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus (Landtag) mit seiner Ankündigung eines harten "Law-and-Order"-Kurses (für viele) völlig überraschend die absolute Mehrheit. Rumsweg wird deshalb neuer Regierender Bürgermeister (Ministerpräsident) von Berlin. Oberste Priorität des neuen Senats (der Landesregierung) ist u.a. die Verachtfachung der Polizeikräfte Berlins, "um die Bürgerinnen und Bürger Berlins sowie Bundestag und Bundesregierung besser vor sich und anderen schützen zu können". Bundestag und Bundesregierung sehen diese Entwicklung mit brennender Sorge, zumal der neue Senat sehr viel Wert darauf legt, Bundestag und Bundesinstitutionen mit seinen neuen Polizeikräften einschließlich ihrer neuen Spezialeinheit "Einsatzgruppe Innere Sicherheit - EIS" in einer Weise zu "schützen", die gewisse Ähnlichkeiten mit einer Belagerung aufweist.
In seltener Einigkeit beschließt der Bundestag daher mit Zustimmung des Bundesrates (gegen die Stimmen Berlins und des Saarlandes) ein "Gesetz zur Gleichschaltung des Landes Berlin (Berlin-Gleichschaltungsgesetz – GSG-B)", das anschließend vom Bundespräsidenten ordnungsgemäß ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Das Gesetz lautet:
§ 1
Die Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin endet mit Inkrafttreten dieses Gesetzes. Es sind unverzüglich Neuwahlen nach dem Landeswahlgesetz des Landes Berlin durchzuführen.
§ 2
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes verliert der derzeitige Senat von Berlin sein Amt. Bis zur Wahl eines Regierenden Bürgermeisters durch das nach § 1 neugewählte Abgeordnetenhaus nimmt die Aufgaben des Regierenden Bürgermeisters der Bundesminister des Innern und nehmen die Aufgaben der bisherigen Senatsmitglieder die vom Bundesinnenminister hiermit Betrauten wahr.
§ 3
Die Vereinigung, die sich "Bündnis Rechtschaffender, Aufrechter und Unabhängiger Nationalisten - BRAUN" nennt, ist aufgelöst und verboten. § 32 und § 33 des Parteiengesetzes gelten entsprechend.
§ 4
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
In der Parlamentsdebatte hatte die Bundeskanzlerin Gräfin Margrit von Eisen hervorgehoben, dass das BRAUN viel zu gefährlich sei, als dass der leider bisher versäumte Antrag beim BVerfG auf Erklärung der Verfassungswidrigkeit des BRAUN noch gestellt und dann jahrelang auf die Entscheidung des BVerfG gewartet werden könne. Der Bund müsse "mit einem Schlag" das BRAUN zerstören.
Das Gesetz wird umgehend umgesetzt.
Wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes geht beim BVerfG jedoch ein im Namen des BRAUN gestellter Antrag ihres letzten Parteivorstandes (§ 11 PartG) ein, mit dem unter Berufung auf Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG die Feststellung begehrt wird, dass Bundestag, Bundesrat und der Bundespräsident mit dem Erlass des Berlin-Gleichschaltungsgesetzes Art. 21 und Art. 28 GG sowie das in Art. 20 Abs. 1 und Art. 30 GG verankerte Bundesstaatsprinzip verletzt hätten, das einen unmittelbaren Zugriff des Bundes auf den Verfassungsraum der Länder verbiete. In ihrer Antragserwiderung bezweifeln die Antragsgegner, dass das BRAUN das von ihm eingeleitete Verfahren überhaupt einleiten dürfe. Es hätte zunächst Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten in Anspruch nehmen müssen. Jedenfalls könne das BRAUN schon deshalb keine wirksamen Anträge stellen, da es ja nach § 3 des Berlin-Gleichschaltungsgesetzes aufgelöst und verboten und damit rechtlich inexistent sei.
Beim BVerfG geht zudem noch ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Berlin-Gleichschaltungsgesetzes der saarländischen Landesregierung nach Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG ein. Das Berlin-Gleichschaltungsgesetz verstoße gegen Art. 20, Art. 21, Art. 28 Abs. 1 und Art. 30 GG. Hintergrund dieses Antrags ist die - wie sich später zeigen wird, nicht völlig unberechtigte - Sorge der saarländischen Landesregierung, dass sich derartige Verfahrensweisen des Bundes auch einmal gegen das Saarland richten könnten, dessen "Anschluss" an das Land Rheinland-Pfalz immer wieder auf der Agenda der Bundesregierung steht.
In ihrer Gegenäußerung macht die Bundesregierung geltend, dass das Berlin-Gleichschaltungsgesetz das Saarland gar nichts angehe. Das Land sei weit weg von Berlin und das BRAUN habe in der letzten saarländischen Landtagswahl nur 4 der 51 Sitze im Saarländischen Landtag erhalten.
Haben die Anträge des BRAUN und der saarländischen Landesregierung Aussicht auf Erfolg?