Anwesen Winkelgasse 3 (Rechtsanwaltskanzlei Rudi Rathgeber)
Welche Mandate wurden hier bewältigt? Schauen Sie in diese Akten:
Sammy im Saarheimer See ***** | Der als Anwaltsklausur konzipierte sehr schwierige Fall behandelt Probleme der Zulässigkeit des Widerspruchsverfahrens und des Polizeirechts, insbesondere des Polizeivollstreckungsrechts. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Schlachthof | Der der Praxis entnommene, als Hausarbeit in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene geeignete Fall wirft Fragen der Auslegung verwaltungsrechtlicher Willenserklärungen und des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs im Abgabenrecht auf. |
Satellitenempfangsanlage **** | Der Fall verbindet verwaltungsprozessuale (abstrakte Normenkontrolle) und baurechtliche Fragestellungen mit Problemen aus dem Bereich der Grundrechte und des Europarechts (Grundfreiheiten). Für eine Examensklausur dürfte er (mittlerweile) zu viele Probleme enthalten, auch wenn die einzelnen Probleme für sich allein nicht sonderlich schwer sind. |
Nicht ohne meine Hose *** | Dieser Fall behandelt in Form einer Anwaltsklausur Probleme des Widerspruchsverfahrens und des Zugangs zu gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen; er könnte als Examensklausur gestellt werden. |
Presseflug *** | Dieser als Anwaltsklausur konzipierte Fall wirft vor allem presserechtliche und allgemeine verfassungsrechtliche Fragen sowie in prozessualer Hinsicht Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes auf, deren Beantwortung im Examen durchaus einige Schwierigkeiten bereiten könnte. |
Peepshow **** | Der Fall soll vor allem ein Modellfall zur Prüfung von Grundrechtsverletzungen durch Exekutivakte und Gerichtsentscheidungen im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde sein. Zu untersuchen sind u.a. Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG. Für eine Examensklausur würde sich der Fall nur seinem Schwierigkeitsgrad nach eignen, nicht jedoch im Hinblick auf die Anzahl der zu lösenden Probleme. |
"SAARHEIM ALTERNATIV" **** | Dieser Fall auf dem Niveau einer Examensklausur erfordert gute Kenntnisse bei der Prüfung der Zulässigkeit der Klage sowie eine sorgfältige Subsumtion im Bereich des Straßenverkehrsrechts und des Versammlungsrechts im Rahmen der Begründetheitsprüfung. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Wildwechsel **** | Dieser Fall zum Staatshaftungsrecht könnte als Hausarbeit in einer Übung im Öffentlichen Recht oder in "abgespeckter" Form auch als Examensklausur ausgegeben werden. Er behandelt Standardprobleme der Amtshaftung, allerdings in einer etwas ungewöhnlichen Einkleidung; in prozessualer Hinsicht ist die Zulässigkeit einer zivilgerichtlichen Klage zu prüfen. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Superrevision | Dieser überaus schwierige Fall geht in seinen Anforderungen wohl deutlich über das hinaus, was an verfassungsprozessualen Kenntnissen von Studenten erwartet werden kann. Er ist dem Beschluss BVerfG, 2 BvG 2/95 v. 20.1.1999 = BVerfGE 99, 361 ff. nachgebildet und behandelt weitgehend ungeklärte Probleme des Bund-Länder-Streits und die überaus strittige Frage der Haftung im Bund-Länder-Verhältnis nach Art. 104 a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG. Als Examensklausur könnte dieser Fall wohl nicht mehr gestellt werden, allenfalls könnten die sich hier stellenden Probleme Gegenstand einer Examenshausarbeit sein. |
Mittelstandsförderung ** | Dieser eher einfache Fall zum allgemeinen Verwaltungsrecht verlangt vor allem eine sorgfältige Auswertung des Sachverhalts und genauen Umgang mit den einschlägigen Normen. |
Baumfällig *** | Der nicht ganz einfache, als Anwaltsklausur konzipierte Fall zum Polizeirecht wirft Probleme der Verhältnismäßigkeit einer Ordnungsverfügung und des einstweiligen Rechtsschutzes auf. Ohne den prozessualen Teil könnte er Gegenstand einer Klausur in der Übung im Öffentlichen Rechts sein, mit dem prozessualen Teil würde er sich als Klausur im Ersten Juristischen Staatsexamen eignen. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Ordnungsliebe *** | Dieser Fall zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Polizeiverordnung wäre - in etwas "abgespeckter" Form - auch als Examensklausur geeignet. Unverzichtbar für eine erfolgreiche Bearbeitung des Falles ist vor allem die genaue Erfassung des Regelungsinhalts der angegriffenen Verordnung. |
Seniorenresidenz ***** | Dieser Fall zum Nachbarschutz im Baurecht, den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Bebauungsplans und zum einstweiligen Rechtsschutz nach § 80a VwGO könnten gerade noch Gegenstand einer sehr schweren Examensklausur sein (siehe aber hierzu auch U. Stelkens, UPR 2005, 81, 87 Fn. 54). Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen. |
Ortsratspolitik *** | Dieser Fall zum Kommunalverfassungsrecht hat das Niveau einer Examensklausur. Er verlangt neben der Beherrschung des Kommunalverfassungsstreits insbesondere eine sorgfältige Auswertung der Sachverhaltsinformationen. |
The Rock ** | Dieser Fall zu Grundfragen des Verfassungsprozessrechts und des Grundrechtsschutzes ist als Abschlussklausur zur Vorlesung "Verfassungsprozessrecht" gestellt worden. Er ist weniger banal, als dies auf den ersten Blick den Anschein hat. |
Zeichnung: Dr. Alexander Konzelmann, Stuttgart