Presseflug

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© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

Nach dem Bordurien-Desaster und dem Schaumwein-Putsch sowie der Erkenntnis, dass führende Offiziere der Bundeswehr dem früheren Bundesverteidigungsminister Dagobert Rumsweg nachtrauern, der nach seinem Rücktritt gemeinsam mit dem Saarheimer Verleger Dr. Lutz Lautstark das in den seither stattgefundenen Landtagswahlen überaus erfolgreiche "Bündnis Rechtschaffender Aufrechter Nationalisten - BRAUN" gegründet hat, hat Bundeskanzlerin Margit Gräfin von Eisen das Vertrauen in die Flugbereitschaft des Bundesministeriums für Verteidigung (ein Lufttransportverband der deutschen Luftwaffe), die bisher die sogenannten "Regierungsflieger" betreut und geflogen hat, verloren. Die neue Bundesverteidigungsministerin Ursula Krant-Karpfenfänger vermag diese Bedenken nicht zu zerstreuen, zumal auch die Ursache des Absturzes eines Bundeswehrhubschraubers, bei dem der frühere Bundeskanzler Helmuth Buhl zu Tode gekommen war, nie wirklich aufgeklärt werden konnte. Die Bundesregierung beschließt daher die Flugbereitschaft zu privatisieren und auf die Deutsche Lufthansa AG, an der die Bundesrepublik bekanntlich keine Anteile mehr hält, zu übertragen. Die Deutsche Lufthansa AG gründet hierfür eine 100%ige Tochtergesellschaft, die Deutsche Lufthansa Regierungs-Flugdienst Unternehmung GmbH (DLHRFU GmbH), mit Sitz in Köln. Die Flotte der früheren Flugbereitschaft wird im Folgenden an die DLHRFU GmbH verkauft und um einen neuen luxuriös ausgestatteten Airbus A-350-900 "Helmuth Buhl" ergänzt, den der Emir des Emirats Khemed, Abdallah ben Kalish Ezab, der Bundesrepublik als Dank für deren Unterstützung bei der Bekämpfung von islamistischen Aufständischen geschenkt hatte.

In der Öffentlichkeit stößt dies nicht auf uneingeschränkte Begeisterung. Dies ist auch im Ausland so. So vertritt die belgische Journalistin Seccotine Dupuis, die selbständige Deutschland-Korrespondentin der bekannten linksgerichtet-sozialistischen französischen Wochenzeitung "Le Globe Diplomatique" ist, eine dezidiert sozialistische Perspektive, zeigt großes Verständnis für die bordurische Außenpolitik und die Annexion Syldaviens und bringt der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik seit jeher tiefes Misstrauen entgegen. Bezogen auf die Reform der Flugbereitschaft hat sie es in einem viral gegangenen Bericht als "pikant" bezeichnet, dass die neue deutsche "Air Force One" ausgerechnet den Namen des bei einem Luftunfall zu Tode gekommenen Bundeskanzlers trage. Dies wirke wie ein Zeichen, dass sich auch die zukünftige Außen- und Sicherheitspolitik der "eisernen Kanzlerin" in einem ständigen Sinkflug befinde und einem großen Knall enden werde. Und dann könne man nur noch hoffen, dass "La France" immer noch "insoumise" sei ... [1]

Wegen dieser und ähnlicher Kritik im In- und Ausland haben sich das Bundeskanzleramt und die DLHRFU GmbH daher zu einem neuen Informationskonzept entschlossen: Nunmehr werden mit den Flugzeugen der DLHRFU GmbH regelmäßig Presseflüge durchgeführt, zu denen jeweils etwa 60 Journalistinnen und Journalisten Einladungen erhalten und auf denen die Leistungen der DLHRFU GmbH sowie die außenpolitischen Projekte der Bundesregierung erläutert werden. Die eingeladenen Journalistinnen und Journalisten erhalten bei diesen Gelegenheiten umfangreiches Informationsmaterial und können auf der im Anschluss an den jeweiligen Flug stattfindenden Pressekonferenz Fragen an die an Vertreterinnen und Vertreter des Bundeskanzleramts und der DLHRFU GmbH richten.

Auch Frau Dupuis bemüht sich regelmäßig um die Teilnahme an den von der DLHRFU GmbH organisierten Presseflügen mit anschließender Pressekonferenz – bisher indessen erfolglos. Auch die Teilnahme an dem nächsten Presseflug mit anschließender Pressekonferenz, der in acht Wochen von Saarbrücken nach Berlin-BER (Abflug und Landung sowie abschließende Pressekonferenz: Saarbrücken-Ensheim) erfolgen soll, wurde ihr verweigert. Auf diesem Presseflug soll der Öffentlichkeit gerade der kürzlich in Dienst gestellte Airbus A350-900 "Helmuth Buhl" präsentiert sowie über die künftige Strategie der Bundesregierung im Umgang mit Bordurien und Khemed und die wirtschaftliche Entwicklung der DLHRFU GmbH informiert werden. Die Teilnahmeverweigerung begründete die DLHRFU GmbH im Auftrag des Bundeskanzleramts damit, für den Presseflug könne selbstverständlich nur eine begrenzte Anzahl von Medienschaffenden eingeladen werden. Bei der Auswahl werde, wie im privaten Wirtschaftsverkehr üblich, denjenigen Journalistinnen und Journalisten der Vorzug gegeben, die den außen- und verteidigungspolitischen Herausforderungen der Bundesrepublik Verständnis entgegenbrächten. Bei Frau Dupuis sei dies bekanntlich nicht der Fall.  Unabhängig von dieser "Gesinnungsfrage" könne Frau Dupuis schon deshalb nicht eingeladen werden, weil allein Korrespondentinnen und Korrespondenten solcher Medien eingeladen würden, die sich primär an die deutsche Öffentlichkeit richteten. Für die Teilnahme an der anschließenden Pressekonferenz gelte nichts anderes.

Frau Dupuis ist der Ansicht, dass ihr zumindest aus § 5 Abs. 1 des Saarländischen Mediengesetzes (SMG) ein Anspruch auf Teilnahme an dem Presseflug und der anschließenden Pressekonferenz zustehe. Immerhin starte und ende der Presseflug in Saarbrücken-Ensheim; zumindest müsse sie zu der anschließenden Pressekonferenz - ebenfalls in Saarbrücken-Ensheim, eingeladen werden. Außerdem meint sie, dass das Verhalten der DLHRFU GmbH und des Bundeskanzleramts die Informations- und Pressefreiheit des Art. 5 GG sowie des Art. 10 Abs. 1 EMRK aber auch die ihr als EU-Ausländerin nach Art. 56 ff. AEUV zustehende Dienstleistungsfreiheit verletze. Hierauf hingewiesen, wurde ihr von der DLHRFU GmbH im Auftrage des Bundeskanzleramts mitgeteilt, dass das Bundeskanzleramt und die DLHRFU GmbH nicht an das saarländische Landesrecht, die DLHRFU GmbH zudem auch nicht an die Grundrechte und die EMRK gebunden sei. Dass das alles irgendwas mit Unionsrecht zu tun habe, sei zudem ganz was Neues: Das Unionsrecht regele bekanntlich Fragen wie die Krümmung von Gurken, nicht aber den Zugang von Belgierinnen zu PR-Veranstaltungen des deutschen Bundeskanzleramts, auch wenn sie für französische Wochenzeitschriften schrieben.

Weil sie sich mit der Teilnahmeverweigerung nicht abfinden will, sucht Frau Dupuis den Saarheimer Rechtsanwalt Rudi Rathgeber auf, der in der Vergangenheit für seine Mandantschaft schon einige spektakuläre Verfahren gegen die Bundesrepublik vor den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten gewonnen hat. Sie möchte wissen, ob sie ein Recht auf Teilnahme an dem nächsten Presseflug in acht Wochen oder doch zumindest an der sich anschließenden Pressekonferenz hat und ob Rathgeber ihr die Einleitung gerichtlicher Schritte empfehlen würde.

Was sollte Rathgeber in sinnvoller Weise für Frau Dupuis unternehmen?

Bearbeitervermerk: Im Saarland ist der sog. presserechtliche Auskunftsanspruch in § 5 Abs. 1 des Saarländischen Mediengesetzes (nicht nur für die Presse sondern auch für andere Medienunternehmen) geregelt. In den meisten Bundesländern finden sich dagegen die Regelungen über die Presse (einschließlich des presserechtlichen Auskunftsanspruchs) in den Landespressegesetzen (während sich die als "Landesmediengesetze" bezeichneten Gesetze in den meisten Bundesländern nur auf private Rundfunkveranstaltungen und Telemedien beziehen). Eine Zusammenstellung der sich auf die Presse beziehenden Vorschriften der Bundesländer finden Sie hier.

Lösungsvorschlag

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[1] Der Artikel von Seccontine Dupuis lautet - ohne dass dies für die Falllösung relevant wäre - auszugsweise im Original:

» Air Force Buhl « : Le grand crash de la » diplomatie « allemande où : quand la » Eiserne Kanzlerin « vole bas

 [...] Il est pour le moins piquant que la nouvelle « Air Force One » allemande – ce pompeux Reichsregierungsluftfahrzeug – porte précisément le nom du chancelier disparu tragiquement – mais pas pour tous – dans un accident d'aéronef. Tout cela ressemble fort à un présage : la future politique étrangère et de sécurité de la « eiserne Kanzlerin » risque, elle aussi, de s'installer dans une descente vertigineuse pour finir dans un grand fracas. Et le moment venu, il ne restera plus qu'à espérer que la France soit toujours insoumise ...